Gerichtssaal
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APA/Christopher Eckl
Chronik

83-Jährige erstochen: Lebenslange Haftstrafe

Wegen Mordes ist ein 39-Jähriger am Dienstag in Wiener Neustadt nicht rechtskräftig zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann soll im August 2019 in Gloggnitz (Bezirk Neunkirchen) eine 83-Jährige auf offener Straße mit einem Küchenmesser erstochen haben.

Der rumänische Staatsbürger wird zudem in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht. Nach Angaben des Angeklagten war der Messerattacke am 16. August 2019 eine folgenschwere Verwechslung vorausgegangen. Der Rumäne hatte drei Tage zuvor seinen Kurzzeit-Job auf einem Pferdegestüt im Bezirk Neunkirchen verloren. In der 83-Jährigen will er von hinten die Frau des Gestütbesitzers erkannt haben. Den Irrtum habe er erst bemerkt, als er das Opfer auf den Rücken gedreht habe, gab der 39-Jährige bei der Einvernahme zu Protokoll – mehr dazu in Mordprozess: „Mich hat die Wut gepackt“ (noe.ORF.at; 6.3.2020).

Angeklagte war kein unbeschriebenes Blatt

In juristischer Hinsicht war der Angeklagte auch schon vor dem Geschworenenprozess in Wiener Neustadt kein unbeschriebenes Blatt. Der Beschuldigte beging 2005 in seiner rumänischen Heimat einen Raubmord an seinem Vermieter, indem er diesen von hinten mit einem Messer erstach. Am 31. Jänner 2006 wurde er in Rumänien zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt. Am 19. Dezember 2017 wurde er auf Bewährung entlassen.

Der Mann hatte sich am ersten Verhandlungstag am 9. März schuldig bekannt. Die ursprünglich für den 16. März geplante Prozessfortsetzung wurde aufgrund der Coronavirus-Pandemie verschoben. Der 39-Jährige war laut dem psychiatrischen Sachverständigen zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Vorliegen würden jedoch die Voraussetzungen für eine Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch.

Mann schrie vor und nach der Urteilsverkündung

Der Argumentation des Gutachters folgte auch das Schwurgericht, das sich für eine Einweisung des Rumänen entschied. Die Hauptfrage nach Mord wurde seitens der Laienrichter einstimmig bejaht. Bei der Strafbemessung wurde das Tatsachengeständnis nach Angaben der vorsitzenden Richterin als mildernd gewertet. Erschwerend hätten sich die einschlägige Vorstrafe des Beschuldigten und die „besonders grausame Tatausführung“ ausgewirkt. Der 39-Jährige schrie vor und nach der Urteilsverkündung mehrmals im Gerichtssaal auf Rumänisch. Verteidiger Wolfgang Blaschitz erbat hinsichtlich möglicher Rechtsmittel Bedenkzeit.