Agrar-Photovoltaik-Anlage In den Haidwiesen, Guntramsdorf
Wien Energie/FOTObyHOFER/Christian Hofer
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Politik

Nachbesserungen bei EAG gefordert

Die Vertreter der Erneuerbaren-Stromerzeuger sind grundsätzlich zufrieden mit Inhalten des „Erneuerbaren Ausbau Gesetz 2020“ (EAG). Im Detail sind aber immer noch Wünsche offen geblieben und einige Punkte werden kritisch gesehen.

Auf Grundlage des EAG, das Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Mittwoch in die sechswöchige Begutachtung geschickt hat und dessen Inkrafttreten für Anfang 2021 geplant ist, soll die heimische Stromaufbringung bis 2030 übers Jahr gerechnet zur Gänze mit Erneuerbaren Energien bestritten werden. Bis dahin soll die entsprechende Erzeugungskapazität um zwei Drittel oder um 27 TWh angehoben werden – mehr dazu in Neues Gesetz: „Turbo für die Energiewende“ (noe.ORF.at; 16.9.2020).

Menge des Windausbaus laut Moidl zu gering

IG-Windkraft-Geschäftsführer Stefan Moidl begrüßte den Begutachtungsentwurf als „gute Grundlage für intensive Diskussionen“, klar sei aber, „dass die Windkraft deutlich mehr zur Zielerreichung beitragen könnte, als ihr derzeit in den Eckpunkten des EAG zugedacht wird“.

Hier bedürfe es einer Nachschärfung der Windausbaumenge, forderte Moidl gegenüber noe.ORF.at. Er betonte zudem, dass Windkraft Arbeitsplätze schaffe. „Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein modernes Wirtschaftsprogramm für einen richtigen Neustart nach der Coronavirus-Krise.“

Paierl: „Kunden dürfen am Ende nicht draufzahlen“

Auch Herbert Paierl, Chef des Bundesverbands Photovoltaic Austria, zeigte sich erfreut über den Entwurf: „Einige wesentliche Punkte, für die wir uns seit langem einsetzen, sind berücksichtigt worden.“ Allerdings müssten wichtige Details in den nächsten Wochen noch angepasst werden. So brauche es fixierte Fördermittel für die einzelnen Anwendungssegmente.

Der geplante Abschlag auf die Förderhöhe von 30 Prozent für Freiflächen sei unerwartet hoch und ebenso nachzubessern. Denn sonst würden am Ende die Stromkunden draufzahlen, so Paierl. Die kommenden Wochen müssten für die letzten Korrekturen des Gesetzes genutzt werden, so die beiden Interessensvertreter.