Chronik

CO-Unfall: Bedingte Haft für Rauchfangkehrer

Der Prozess um den Austritt von Kohlenmonoxid (CO) mit einem Toten in einem Haus in Schweiggers (Bezirk Zwettl) hat mit zwei Schuldsprüchen geendet. Ein Rauchfangkehrer und sein Chef wurden nicht rechtskräftig zu fünf bzw. vier Monaten bedingter Haft verurteilt.

Der Vorfall hatte sich am 4. Jänner in einem Einfamilienhaus in der Waldviertler Marktgemeinde ereignet. Der 64 Jahre alte Besitzer des Gebäudes verstarb, die 59-jährige Ehefrau des Mannes, der Sohn (35), dessen Frau sowie drei Kinder im Alter von drei bis sieben Jahren wurden mit Verdacht auf Kohlenmonoxidvergiftung ins Krankenhaus gebracht und dort zwei Tage lang stationär behandelt. Kurzzeitig das Spital aufsuchen musste auch ein Arzt, der die Familie im Wohnhaus als Ersthelfer versorgte.

Nach Polizeiangaben wurde das Kohlenmonoxid von einem defekten Holzofen verströmt. Die Staatsanwaltschaft Krems warf dem Erstangeklagten u.a. vor, seit 2015 den betreffenden Rauchfang nicht – wie einmal jährlich vorgeschrieben – zur Gänze überprüft, gekehrt und von Ablagerungen befreit zu haben. Im Rauchfang wurden etwas mehr als zwei Meter hohe, dichte Ablagerungen gefunden, die laut Anklagebehörde zum CO-Austritt aus der Heizungsanlage führten. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung durch Unterlassung.

Dem Chef des Erstangeklagten, einem Rauchfangkehrermeister aus dem Waldviertel, wurde zur Last gelegt, in seinem Betrieb kein „standardisiertes betriebliches Qualitätsmanagement“ eingerichtet zu haben. Mangels tauglicher Aufzeichnungen und Kontrollinstrumente soll ihm die Unterlassung seines Mitarbeiters verborgen geblieben sein. Über den Rauchfangkehrermeister wurde am Donnerstag neben der bedingten Freiheitsstrafe auch ein Gewerbeverlust verhängt. Dieser wurde allerdings ebenfalls bedingt auf drei Jahre nachgesehen.

Die Witwe und der Sohn des Verstorbenen erhielten in der Verhandlung je 1.000 Euro. Mit den restlichen Ansprüchen wurden sie auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Beschuldigten wurden neben fahrlässiger Tötung durch Unterlassung auch wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassung in sieben Fällen verurteilt. Beide verzichteten auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.