Chronik

Mordversuch: Therapie statt Einweisung

Jener Mann, der am 24. März in Bad Vöslau (Bezirk Baden) seine Frau mit mehreren Schlägen auf den Kopf töten wollte, wird nicht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Er muss sich stattdessen einer Therapie unterziehen.

Das Urteil, das am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt gefällt wurde, lautet auf eine bedingte Strafe. Der heute 52-Jährige muss sich therapeutisch behandeln lassen. Begründet wurde das von dem Sachverständigen damit, dass er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sei – mehr dazu in Frau im Schlaf mit Holzstück attackiert (noe.ORF.at; 24.3.2020).

Angstpsychose und Panik als Auslöser

Er habe eine Angstpsychose und eine psychotische Störung mit Zügen einer Schizophrenie und Panik entwickelt, auch wegen einer möglichen Covid-19-Erkrankung und der Heimisolation. Der Mann habe Stimmen gehört, die ihm befohlen hätten, seine Frau zu erschlagen. Mit einem Holzstück schlug er siebenmal auf ihren Kopf ein.

Die Ehegattin, die mittlerweile wieder genesen ist, sagte am Dienstag vor Gericht aus, dass sie ihren Mann wieder zurückhaben will. Die Auflagen des Gerichts: ständiger Kontakt mit einem Bewährungshelfer, laufende Medikation, die durch Bluttests überprüft wird, und eine psychiatrische Therapie. Der Sachverständige geht davon aus, dass diese Auflagen eine positive Prognose ermöglichen. Sollte der Mann sich nicht an die Auflagen und die zehnjährige Probezeit halten, dann wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Das Urteil ist rechtskräftig.