Tatverdächtige in der Bank in Mödling beim Verlassen der Bank am 13.11.2020 um 23.11 Uhr
LPD NÖ
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Chronik

Schließfächer: Laut Anschober haften Banken

Nach den Leerungen von Bankschließfächern in Klosterneuburg (Bezirk Tulln), Mödling und Wien hat sich der für Konsumentenschutz zuständige Minister Rudolf Anschober (Grüne) zu Wort gemeldet. Er sieht die Geldinstitute hinsichtlich des Schadenersatzes in der Pflicht.

Laut Minister Anschober müssten die Geldinstitute nach der Leerung ihrer Bankschließfächer für die dadurch entstandenen Schäden haften. Das ergeht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage. „Wenn es Kriminellen wegen eines Versagens oder durch eine Umgehung der von der Bank betriebenen technischen Sicherheitsvorkehrungen gelingt, sich unbefugt Zutritt zu Selbstbedienungs-Safeanlagen zu verschaffen und dort Kundenschließfächer zu leeren, haftet meiner Ansicht nach die Bank den betroffenen Kunden und Kundinnen für den Schaden“, hält Anschober in dem Schriftstück fest.

Geschäftsbedingungen, die von den betroffenen Geldinstituten verwendet werden, sehen eine volle Haftung jedoch nur dann vor, wenn seitens der Bank Vertrags- und Sorgfaltspflichten grob schuldhaft verletzt wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung auf Höchstbeträge von etwa 3.500 Euro begrenzt.

Bank beruft sich auf OGH-Urteil

Anschobers Stellungnahme zufolge verbiete das Konsumentenschutzgesetz eine Haftungsbeschränkung „bei leichtem Verschulden in Fällen, in denen der Unternehmer Sachen des Verbrauchers in seinen Gefahrenbereich übernimmt. Bei Safe-Mietverträgen kommt es zu einer solchen Gefahrenübernahme, da sich das Kreditinstitut ausdrücklich verpflichtet, den Safe und damit die in ihm befindlichen Sachen zu sichern.“

Nicht einverstanden mit dieser Einschätzung zeigte sich die Raiffeisenbank, eines der betroffenen Institute. „Die Rechtsansicht des Bundesministeriums widerspricht der höchstgerichtlichen Judikatur“, sagte eine Sprecherin zum „Kurier“ (Montagsausgabe). Nach einem Prozess der Arbeiterkammer gegen Raiffeisen zu Klauseln für die Kundensafes seien die Haftungsbeschränkungen vom Obersten Gerichtshof (OGH) als wirksam anerkannt worden.

Täter nach wie vor nicht gefasst

Gesucht wird im Zusammenhang mit den Schließfachs-Coups vom 13. November 2020 nach zumindest sieben Personen. Beteiligt waren sechs Männer und eine Frau. Für Hinweise auf die Diebesbande lobten die Ermittler Ende November 100.000 Euro aus.

Die Täter griffen in der Zeit von 18.00 bis 23.30 Uhr in einer akkordierten Aktion an. In Summe wurden 68 Depots geleert. Neben den acht in einer Raiffeisen-Filiale in Wien-Döbling waren es 31 Schließfächer einer Bank-Austria-Filiale in Klosterneuburg sowie 29 der Mödlinger Raiffeisen Regionalbank. Juwelen, Gold, Uhren und Bargeld wurden in Taschen und Rucksäcken abtransportiert. Zugang zu den Objekten hatten sich die Kriminellen mit nachgemachten Kundenkarten verschafft.