Die Niederländerin habe angegeben, den Japaner bereits in der Vergangenheit in verschiedenen europäischen Städten zu Geschäftsabwicklungen getroffen zu haben. Ermittlungen zufolge hatte sie per Überweisungen auf ein japanisches Konto 296.800 Euro bezahlt. Sie wollte mit den Uhren weiter nach Düsseldorf fliegen.
Die Geschäftsfrau konnte zwar Rechnungen, jedoch keine Zollanmeldungen vorlegen. Damit und durch ihre Angaben bei der Befragung ist sie zwar nicht des Schmuggels, sehr wohl aber der Abgabenhehlerei verdächtig, teilte das Ministerium mit. Der Abgabenhehlerei macht sich schuldig, wer vorsätzlich Waren, denen ein Schmuggel oder eine sonstige Umgehung zu Grunde liegen, kauft und weiter damit handelt.
Strafe von mehr als 100.000 Euro möglich
Die Abgabenhehlerei in der Causa könnte mit einer Geldstrafe von bis zu 118.792,96 Euro geahndet werden. Dazu ist ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden, so das Ministerium. Die 38 Uhren wurden vom Zoll beschlagnahmt. Erst Ende Mai war ein Brite mit elf Luxusuhren im Gesamtwert von 155.000 Euro aufgeflogen – mehr dazu in Teure Uhren im Handgepäck geschmuggelt (noe.ORF.at; 21.6.2021).