Polizisten kontrollieren Passanten auf 2-G
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Coronavirus

Polizei kontrolliert 2-G und Lockdown-Regel

Der Lockdown für Ungeimpfte, der seit Montag in Österreich gilt, soll von der Polizei streng kontrolliert werden. Menschen, die nicht Corona-geimpft oder genesen sind, dürfen ihre Wohnung nur noch in Ausnahmefällen verlassen. Mit Kontrollen muss aber jeder rechnen.

Seit Montag gelten aufgrund der hohen Infektionszahlen im öffentlichen Leben strengere Vorgaben. Jeder, der sich nun in der Öffentlichkeit bewegt, muss mit einer Kontrolle durch die Polizei rechnen. Deshalb sollte man ab sofort auch immer seinen 2-G-Nachweis eingesteckt haben.

Für die Polizistinnen und Polizisten sorgt der Lockdown für Ungeimpfte für einen hohen Kontrollaufwand. „Die Kontrollen erfolgen über die ,Green-Check-App’ mit dem Diensthandy, dazu braucht man als Kontrollierter einen Ausweis. Wenn alles passt, ist das in wenigen Sekunden erledigt“, sagt Polizeisprecher Raimund Schwaigerlehner.

So wird der Lockdown kontrolliert

Geimpfte dürfen weiter ungehindert am öffentlichen Leben teilnehmen, Ungeimpfte müssen, abgesehen von wenigen erlaubten Verrichtungen, zu Hause bleiben. Aber wie lässt sich das kontrollieren? Franz Ruf, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit antwortet.

Pro Bezirk sind dafür nun zwei zusätzliche Streifen im Einsatz. Zudem wird jede Amtshandlung der Polizei künftig mit einer 2-G-Kontrolle verbunden, etwa Führerscheinkontrollen im Straßenverkehr. Und darüber hinaus soll es auch Schwerpunktaktionen mit der Bereitschaftseinheit geben.

Ausnahmen von 2-G-Pflicht

Im Alltag könnten die Kontrollen aber so manche Herausforderung bringen. Denn auch Personen ohne 2-G-Nachweis dürfen ihre Wohnung grundsätzlich verlassen. Dazu zählen – wie schon aus den früheren Lockdowns bekannt – u.a. notwendige Besorgungen des täglichen Lebens, der Weg in die Arbeit bzw. zur Ausbildung, die Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen sowie körperliche und psychische Erholung im Freien mit engen Bezugspersonen.

In solchen Fällen gilt es laut Schwaigerlehner für die Beamten abzuwägen: „Wenn jemand keinen 2-G-Nachweis bringen kann, muss er oder sie glaubhaft machen, warum. Etwa wenn man zur oder von der Arbeit unterwegs ist, Lebensmittel einkauft oder einen der anderen Ausnahmengründe erfüllt. Wenn das glaubwürdig ist, wird auch nicht gestraft.“

Kontrolle des Lockdowns für Ungeimpfte

Seit Montag ist in Österreich ein Lockdown für Ungeimpfte in Kraft. Menschen, die nicht innerhalb der letzten 180 Tage geimpft wurden oder genesen sind, dürfen ihr Heim nur noch in Ausnahmefällen verlassen. Die Polizei soll die Einhaltung der Maßnahmen kontrollieren.

Bis zu 500 Euro Strafe

Bisher habe es etwa 15.000 Kontrollen in Österreich gegeben. Allein in dieser Woche rechnet die Polizei mit 40.000 bis 50.000 Kontrollen. Die Reihenfolge der Maßnahmen für Sünder sei dabei immer eine Abmahnung, eine Strafe vor Ort (Organmandat) und eine Anzeige. Verstöße werden mit Beträgen in Höhe von bis zu 500 Euro geahndet.