Der Vorfall ereignete sich im Mai im Bezirk Melk. Im Zuge eines Streits soll der 69-Jährige seiner Lebensgefährtin auf den Hinterkopf geschlagen haben. Die Frau schaffte es noch selbst zur Polizei und wurde dann mit einem Schädelbruch ins Krankenhaus eingeliefert.
Am Dienstag musste sich der Mann vor dem Landesgericht in St. Pölten verantworten. Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung wurde er schuldig gesprochen. Das Urteil lautete dreieinhalb Jahre unbedingte Haft und ist nicht rechtskräftig.
Zusätzlich zu der Freiheitsstrafe muss der Verurteilte 8.000 Euro Schadenersatz an das Opfer zahlen. Die Lebensgefährtin hat nun die Möglichkeit, zivilrechtlich noch weiteren Schadenersatz einzuklagen, hieß es am Dienstag vom Landesgericht St. Pölten.