Kontrolle Grüner Pass durch die Polizei (2-G-Regel)
APA/Hans Punz
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Coronavirus

200.000 Erwachsene ohne Impfzertifikat

Mehr als 200.000 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher über 18 Jahre haben kein gültiges Impfzertifikat. Sie müssen ab Mitte März mit Strafen rechnen. Noch ist die Impfpflicht allerdings nicht Kraft. Das Gesetz muss erst den Bundesrat passieren.

Auch wenn sie stets für den 1. Februar angekündigt wurde, wird die Impfpflicht erst in wenigen Tagen gelten. Das Gesetz muss am Donnerstag noch den Bundesrat passieren und anschließend vom Bundespräsidenten unterschrieben und veröffentlich werden. Erst dann tritt es in Kraft. Bis auch gestraft wird, dauert es allerdings noch länger. Erst ab 15. März wird man nach einer Übergangsphase die Impfung auch nachweisen müssen.

„Das Gesetz sieht vor, dass die Polizei im Rahmen ihrer sonstigen Kontrollen auch den Impfnachweis verlangt“, sagt Josef Kronister, Bezirkshauptmann von St. Pölten und Sprecher der Bezirkshauptleute. Wer die Impfpflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Das Gesetz sehe dabei einen Strafrahmen von bis zu 600 Euro vor. Bei Beeinspruchung erhöht sich dieser auf bis zu 3.600 Euro.

Patientenanwalt: „Ausgewogen und verhältnismäßig“

Das Impfpflichtgesetz sei „ausgewogen, verhältnismäßig und zurückhaltend“, sagt dazu Patientenanwalt Gerald Bachinger. Insgesamt sei es für das Gemeinwohl wichtig, aber man müsse auch berücksichtigen, dass es „spezielle gesundheitliche Ausnahmegründe geben kann und geben muss“. Dass die entsprechende Verordnung noch ausständig ist, sorge derzeit für Unsicherheit, so Bachinger.

Patientenanwalt Bachinger zur Impfpflicht

Patientenanwalt Gerald Bachinger spricht über die bevorstehende Impfpflicht und die Fragen und Sorgen.

Eine Befreiung von der Impfpflicht dürfen voraussichtlich nur ausgesuchte Ärzte ausstellen. Dazu zählen etwa Amtsärzte oder neu geschaffene Epidemieärzte. Derzeit dürften aber „österreichweit noch keine Termine für Untersuchungen durch Amtsärzte und Epidemieärzte vergeben werden. Das ist etwas, das die Menschen verunsichert", so Bachinger. Außerdem wird es Ausnahmebescheinigungen in bestimmten Ambulanzen in Krankenanstalten geben. „Auch dort wird aber noch festgelegt werden, um welche Ambulanzen es sich handelt.“

70.000 Impfzertifikate mit Februar abgelaufen

Bis dato haben sich in Niederösterreich mehr als 1,3 Mio. Menschen die erste Impfung geholt, fast 1,25 Mio. die zweite, aber nur etwa 900.000 die dritte. 70.000 Impfzertifikate haben damit am Dienstag ihre Gültigkeit verloren – mehr dazu in 70.000 Impfzertifikate abgelaufen (noe.ORF.at; 31. Jänner 2021). Es sei wichtig, nach wie vor „objektiv, seriös und ausgewogen“ aufzuklären, sagt Bachinger. Und auch das niederschwellige Impfangebot und das dichte Netz müsse aufrecht erhalten werden. Für immobile Personen würde er sich sogar noch mehr Möglichkeiten wünschen.

Trotz der Impfpflicht soll übrigens am Arbeitsplatz weiter die 3-G-Regel gelten. Das sei „vielleicht nicht ganz logisch“, sagt Doris Rauscher-Kalod, Leiterin der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht der Arbeiterkammer Niederösterreich, aber hätte die Impfpflicht auch für den Arbeitsplatz gegolten, wäre die Sanktion nicht nur eine Verwaltungsstrafe, sondern der Verlust des Arbeitsplatzes gewesen. „Das ist existenzbedrohend. Das ist wirtschaftlich ein Problem, sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber. Das ist nichts, was der Gesetzgeber wollte“, so die Expertin.