Feuerwehreinsatz bei einem Brand in einem Mehrparteienwohnhaus in Traisen
APA/BFKDO Lilienfeld
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Gericht

Brand mit einer Toten: Mann verurteilt

Der Brand in einem Mehrparteienhaus in Traisen (Bezirk Lilienfeld) im Oktober mit einer Toten und mehreren Verletzten hat am Dienstag ein juristisches Nachspiel gehabt. Ein 39-Jähriger wurde zu bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt.

Der Bewohner des Mehrparteienhauses, der den Brand verusacht haben soll, musste sich am Landesgericht St. Pölten wegen Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung verantworten. Nach Angaben von Gerichtssprecherin Birgit Eisenmagen soll er Kerzen angezündet haben und eingeschlafen sein und damit das Feuer verursacht haben. Der 39-Jährige sei zu diesem Zeitpunkt „durch Medikamente schwer beeinträchtigt“ gewesen, wurde schon im Vorfeld des Prozesses betont.

Die Kerzen lösten schließlich in der Nacht auf den 30. Oktober 2021 Flammen in dem Objekt mit 36 Einheiten aus und machten das Gebäude unbewohnbar – mehr dazu in Brand in Wohnhaus: Tote Frau im Gebäude entdeckt (noe.ORF.at; 30.10.2021). Der 39-Jährige bekannte sich am Dienstag vor Gericht schuldig. Er erhielt nicht rechtskräftig zwölf Monate bedingte Haft und 640 Euro Geldstrafe.

Brand in einem Mehrparteienwohnhaus in Traisen
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Das Wohnhaus wurde evakuiert, für eine Frau kam jede Hilfe zu spät

Während sich der 39-Jährige retten konnte, kam für eine Frau jede Hilfe zu spät. Vier weitere Personen wurden verletzt, rund 50 Menschen mussten in Sicherheit gebracht werden. Zahlreiche Wohnungsinhaber waren zunächst im örtlichen Volksheim beherbergt und vom Roten Kreuz verpflegt worden. Später kamen sie vorübergehend bei Verwandten oder in Ersatzquartieren unter.

Der Strafrahmen in der Einzelrichterverhandlung betrug bis zu drei Jahre Haft. Ohne die Berauschung wäre die Tat dem 39-Jährigen laut der Gerichtssprecherin als fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst angelastet worden.

Dem Angeklagten wurde die Freiheitsstrafe für die Dauer einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Für die Probezeit wurde Bewährungshilfe angeordnet, teilte die Gerichtssprecherin mit. Der Angeklagte nahm das Urteil an, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, weil Staatsanwaltschaft und Privatbeteiligtenvertreter keine Erklärung abgaben.