Chronik

Prozesstag gegen „Ibiza-Detektiv“ wackelt

Die für Mittwoch geplante Fortsetzung im Prozess gegen den mutmaßlichen Drahtzieher des Ibiza-Videos, Julian Hessenthaler, wackelt. Laut Landesgericht St. Pölten ist der Angeklagte erkrankt. Hessenthaler muss sich wegen Drogenhandels verantworten.

Nachdem der Prozess bereits mehrmals vertagt werden musste, wurde erst in der Vorwoche die Fortsetzung bekanntgegeben. Doch am Dienstag teilte die Sprecherin des Landesgerichts, Birgit Eisenmagen, mit: „Der Angeklagte ist erkrankt.“ Ob verhandelt werden kann, soll spätestens bis in der Früh bekanntgegeben werden. Zuvor soll eine ärztliche Untersuchung zur Verhandlungsfähigkeit des 41-Jährigen stattfinden.

Der Prozess läuft bereits seit Anfang September. Für den sechsten Tag der Schöffenverhandlung ist die Befragung einer in Serbien lebenden Zeugin per Videokonferenz geplant. Danach könnte es auch ein Urteil geben. Mitte Februar musste der Prozess aus technischen Gründen unterbrochen werden, weil die Einvernahme der Zeugin laut dem Richter „nicht bewerkstelligt werden“ konnte.

Widersprüchliche Zeugenaussagen

Der beschuldigte Privatdetektiv soll laut Anklage 2017 und 2018 insgesamt 1,25 Kilo Kokain mit einem Reinheitsgehalt von zumindest 70 Prozent nahe Haag (Bezirk Amstetten), in Salzburg und Oberösterreich zu einem Grammpreis von 40 Euro an einen Bekannten übergeben haben. Damit soll Hessenthaler der Anklage zufolge Schulden beglichen bzw. seine triste finanzielle Situation aufgebessert haben.

Der in U-Haft sitzende 41-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Belastet wird Hessenthaler von einem ehemaligen Geschäftspartner und dessen früherer Geliebten. Die Aussagen der beiden Zeugen stehen aber teilweise im Widerspruch zueinander, weshalb die Befragung der Zeugin deshalb am Mittwoch im Mittelpunkt stehen würde.

Die Verteidiger sprachen in Bezug auf die Anklage sogar von konstruierten und politisch motivierten Vorwürfen. Hessenthaler brachte ins Spiel, dass der ehemalige Geschäftspartner Geld bzw. Sachleistungen in Form von Rechtsanwaltshonorar für falsche Vorwürfe gegen ihn erhalten haben soll. Das bestritt der Betroffene. Im Fall eines Schuldspruchs drohen bis zu 15 Jahre Haft.