Gerammtes Polizeiauto in Eggendorf
Thomas Lenger/monatsrevue
Thomas Lenger/monatsrevue
Chronik

In Polizeiauto gekracht: 2,5 Jahre Haft

Ein Mann, der einen Kontrahenten mit einem Messer und einem Gehstock angegriffen haben soll, ist am Freitag in Wiener Neustadt zu 30 Monaten Haft verurteilt worden. Eine Kollision mit einem Polizeiauto auf der Flucht wurde nicht als Vorsatz gewertet.

Zu dem aufsehenerregenden Vorfall war es im vergangenen September gekommen. Laut Anklage soll der Flucht ein Streit in Lichtenwörth (Bezirk Wiener Neustadt) vorangegangen sein, bei dem der Beschuldigte ein Messer und einen Gehstock eingesetzt haben soll. Die Polizei wurde gerufen, der Mann soll ohne Führerschein davongefahren sein.

Die Beamten leiteten eine Fahndung ein. Auf der B60 im benachbarten Eggendorf (Bezirk Wiener Neustadt) stellten sie einen Streifenwagen als Straßensperre auf. Der Flüchtige krachte mit seinem Auto in den Dienstwagen der Polizei, drei Beamtinnen und der Mann im Fluchtauto erlitten Blessuren. Sie alle wurden damals ins Landesklinikum Wiener Neustadt transportiert – mehr dazu in Pkw rammt Polizeiauto: Drei Beamtinnen verletzt (noe.ORF.at; 24.9.2021).

Fotostrecke mit 6 Bildern

Auto des Verdächtigen
Thomas Lenger/monatsrevue
Mit diesem Auto war der Verdächtige im September 2021 in das Polizeiauto gekracht
Polizeieinsatz in Eggendorf
Thomas Lenger/monatsrevue
Polizeieinsatz in Eggendorf
Thomas Lenger/monatsrevue
Polizeieinsatz in Eggendorf
Thomas Lenger/monatsrevue
Polizeieinsatz in Eggendorf
Thomas Lenger/monatsrevue
Polizeieinsatz in Eggendorf
Thomas Lenger/monatsrevue

Nun hatte ein Einzelrichter des Landesgerichts über Schuld und Strafmaß zu entscheiden. Das Ergebnis nach mehreren Verhandlungstagen: Der Beschuldigte wurde zu 30 Monaten Haft verurteilt.

Kein Vorsatz nachgewiesen

Zur Last gelegt wurden ihm dabei der gewalttätige Streit mit seinem Kontrahenten sowie eine fahrlässige Körperverletzung bei der Kollision mit dem Streifenwagen. Er habe das Auto allerdings nicht absichtlich gerammt, sondern lediglich zu spät reagiert – der von der Staatsanwaltschaft argumentierte Vorsatz wurde im Urteil daher nicht berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, der Verurteilte legte hingegen Berufung ein. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.