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Gericht

Explosion in Gasstation: Fünf Schuldsprüche

Knapp fünf Jahre nach der Explosion in der Erdgasstation Baumgarten (Bezirk Gänserndorf) sind heute vier Angeklagte nicht rechtskräftig zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Für ein Unternehmen gab es zudem eine bedingte Geldstrafe von 125.000 Euro.

Der Prozess um die Explosion vom Dezember 2017 mit einem Toten und 22 Verletzten endete am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg mit Schuldsprüchen wegen fahrlässigen Herbeiführens einer Feuersbrunst für vier Personen. Es setzte bedingte Haftstrafen im Ausmaß von jeweils zehn Monaten. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig. Acht der zwölf Beschuldigten wurden freigesprochen.

Im Fall der Verurteilung bei der Strafbemessung als erschwerend gewertet wurden laut der Richterin die große Anzahl der Verletzten und der entstandene hohe Sachschaden. Mildernd wirkten sich der ordentliche Lebenswandel der Beschuldigten sowie das Wohlverhalten seit der Tat aus. Weiters ins Treffen geführt wurde auch die lange Verfahrensdauer.

Unternehmen: Ein Schuldspruch, drei Freisprüche

Im Anschluss an die Urteilsverkündung gegen die zwölf beschuldigten Personen hielten die Rechtsvertreter der vier nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz angeklagten Unternehmen ihr jeweiliges Abschlussplädoyer.

Letztlich kam es zu der Verurteilung eines Unternehmens – jener Firma, die die fragliche Anlage installiert hatte. Das Unternehmen wurde zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 125.000 Euro verurteilt. Wie schon zuvor bei den Angeklagten erachtete das Gericht die große Anzahl der Verletzten und den hohen Sachschaden als erschwerend an.

Mildernd sei hingegen, dass der Verband lediglich für die Mitarbeiterhandlungen einzustehen hat, die nunmehrige Einführung eines Vieraugenprinzips bei Schnellverschlussprüfungen zur künftigen Verhinderung ähnlicher Taten und auch die lange Verfahrensdauer. Die anderen Unternehmen wurden freigesprochen.

32-jähriger Techniker starb bei Explosion

Die Explosion in der Erdgasstation ereignete sich am 12. Dezember 2017 und richtete einen Schaden von rund 50 Millionen Euro an. Ein 32-jähriger Techniker starb, 22 Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Den Beschuldigten drohten bis zu drei Jahre Haft, den angeklagten Unternehmen Geldbußen.

Die Vorwürfe drehen sich um einen Filterseparator, der Feuchtigkeit aus Gasleitungen filtert und von Mitarbeitern des TÜV Austria Services geprüft worden war. Das Gerät war vor der Explosion in Kärnten ab- und in Baumgarten wieder aufgebaut worden. Dabei gab es laut Sachverständigen etliche Mängel, die schließlich zur Katastrophe führten – das Gericht sollte nun klären, wer für diese Mängel verantwortlich war.

Filterseparator im Zentrum des Prozesses

Der Prozess startete nach Verzögerungen im Dezember 2021, wurde allerdings schon kurz nach Beginn erneut verschoben – mehr dazu in Turbulenter Prozessstart um Gasexplosion (noe.ORF.at; 13.12.2021). Denn die Anwälte der zahlreichen Beschuldigten waren mit den Umständen des Verfahrens – der Prozess hätte wegen der CoV-Sicherheitsmaßnahmen in drei Sälen stattfinden sollen – nicht einverstanden.

Die Eröffnungsplädoyers fanden damals allerdings statt. Dabei warf die Staatsanwaltschaft den Angeklagten die unzureichende Überprüfung, Kontrolle und Organisation ohne Einwilligung des Eigentümers vor. Laut Staatsanwaltschaft sollen unter anderem eine nicht plankonform befestigte Zentralschraube, ein fehlender Sicherungszentralhebel und eine unzulässig aufgeschraubte Druckklappe am Schnellverschluss des Filterseparators zur Explosion geführt haben.

Am 12. Dezember 2017 war das Gerät mit Erdgas befüllt worden. Dabei war der Deckel abgerissen und auf einen gegenüberliegenden Filterseparator geprallt, dessen Verschluss dadurch ebenfalls aufgegangen war. Gas war danach unter hohem Druck ausgetreten und hatte so die Explosion verursacht. Beim Prozessauftakt im Vorjahr bestritten die Angeklagten die Vorwürfe.