Von den hohen Nachzahlungen sind laut EVN vor allem Kundinnen und Kunden mit sogenannten Float-Tarifen betroffen. Diese Kunden beziehen ihr Gas nicht zu Fixpreisen, sondern zu den monatlich wechselnden Preisen auf dem europäischen Gasmarkt. Laut EVN hätten die Kunden dadurch jahrelang von niedrigen Preisen profitiert.
Durch den Krieg in der Ukraine stiegen der Gaspreis generell und somit auch die Einkaufspreise für die EVN stark an. Nachzahlen müssen nun jene, die es verabsäumt haben, rechtzeitig zu einem Fixtarif zu wechseln, sagt EVN-Sprecher Stefan Zach. Der Energieversorger komme den Kunden allerdings – wenn nötig – mit Ratenzahlungen oder Stundungen entgegen. Wer bereits EVN-Kunde ist, könne zudem in einen Fixtarif wechseln, betont Zach.
Recht auf Grundversorgung
Die Arbeiterkammer rät diese Angebote zu nutzen. Zudem könne man sich beim Energieversorger auf das Recht auf Grundversorgung berufen. Damit haben Kunden in Zahlungsschwierigkeiten das Recht, weiter mit Gas beliefert zu werden. Der dann geltende Tarif darf nicht höher sein als jener der größten Kundengruppe des Lieferanten. In der Regel bedeute das für Betroffene einen günstigeren Preis.
Eine weitere Möglichkeit betrifft die monatliche Vorschreibung. „Andererseits kann man die Vorschreibung vorübergehend und beschränkt auf die Sommermonate vielleicht ein bisschen reduzieren“, sagt Arbeiterkammer-Konsumentenberaterin Doris Augustin-Schneider. Zu Beginn der Heizsaison müsse man die Vorschreibung aber unbedingt wieder erhöhen, ansonsten würden hohe Nachzahlungen drohen, so die Expertin.