Seit September 2021 müssen Personen, gegen die die Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausspricht, verpflichtend an Gewaltpräventionsberatungen teilnehmen. Um im Bereich der häuslichen Gewalt noch besseren Schutz bieten zu können, wurde nun von der Justiz in Zusammenarbeit mit dem Verein Neustart eine weitere Präventionsmaßnahme geschaffen.
Konkret können Richterinnen und Richter seit Anfang des Monats Gewaltpräventionsberatungen anordnen, wenn sie eine einstweilige Verfügung zum Schutz gegen Gewalt erlassen. Damit können auch Personen zu diesen Beratungen verpflichtet werden, gegen die zuvor kein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde.
1.600 Beratungen in Niederösterreich
"Hiermit konnte eine weitere Lücke in der opferschutzorientierten Täterarbeit im Sinne des Gewaltschutzes geschlossen werden, denn damit können wir auch in Fällen – wo zumeist noch nie freiwillig eine Beratung aufgesucht wurde – zeitnahe einsteigen. Damit soll ein besserer Schutz der Opfer und ein Stopp von Gewalt erreicht werden“, sagt Alexander Grohs, Leiter von Neustart Niederösterreich.
Der Verein führte in den vergangenen Monaten im Auftrag des Innenministeriums rund 1.600 Beratungen in Niederösterreich durch. Die Gespräche werden von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern geführt. Diese nehmen auch eine Risikoeinschätzung vor und alarmieren bei Gefahr im Verzug die Sicherheitsbehörden.