Strompreisrabatt wird überarbeitet

Der niederösterreichische Strompreisrabatt soll überarbeitet werden. Ziel sei, dass noch mehr Menschen anspruchsberechtigt werden. Ein ÖVP-Antrag wurde am Donnerstag im zuständigen Ausschuss beschlossen.

Die ÖVP kündigte Gespräche mit den anderen Regierungsparteien in den kommenden Tagen an. Ein ÖVP-Antrag wurde am Donnerstag im zuständigen Ausschuss beschlossen. Laut VPNÖ-Klubobmann Klaus Schneeberger erweitert sich der Bezieherkreis um etwa 200.000 Personen.

Fördervoraussetzung ist laut dem am 25. Juli im Landtag beschlossenen niederösterreichischen Strompreisrabattgesetz ein Hauptwohnsitz im Bundesland per 1. Juli. Künftig sollen der Volkspartei zufolge auch jene anspruchsberechtigt sein, die nach diesem Stichtag geboren sind, sowie jene, die nach diesem Datum einen Haushalt in Niederösterreich gegründet haben bzw. gründen.

Auch Pflegekräfte sollen berücksichtigt werden

Für die Berechnung des Rabatts soll zudem auch der Zuzug von pflege- und betreuungsintensiven Personen sowie von 24-Stunden-Pflege- und Betreuungskräften in einen bestehenden Haushalt berücksichtigt werden. „Die über den Sommer erarbeitete Novelle ist mit Bedacht erfolgt, um den Bezieherkreis zu erweitern, weiterhin treffsicher und zielgerichtet zu helfen und gleichzeitig Fördermissbrauch zu verhindern“, betonte Schneeberger.

SPÖ-Landesparteivorsitzender Franz Schnabl hatte zuvor verlangt, dass die Stichtagsregelung bei Neubegründungen von Wohnsitzen entfällt. „Im Förderzeitraum werden über 5.000 gemeinnützige Wohnungen sowie 8.000 Eigenheime bezogen werden, die Wohnraum für über 30.000 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher bieten“, hatte er Anfang September mitgeteilt. Auch diesen Personen solle der niederösterreichische Strompreisrabatt zugutekommen.

Der Strompreisrabatt sieht eine Entlastung von elf Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsverbrauchs vor. Basis für die Berechnung ist die Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen.

Für einen Einpersonenhaushalt ergibt sich eine jährliche Ersparnis von knapp 170 Euro, bei zwei Personen im Haushalt sind es rund 272 Euro, bei drei circa 374 Euro und bei vier um die 416 Euro. Für fünf Menschen sind es rund 457 Euro, für jede weitere Person kommen circa 41 Euro hinzu. Die blau-gelbe Förderung wird auf der Stromrechnung ab Oktober gutgeschrieben und gilt bis 30. September 2023. Der Rabatt wird parallel zur Strompreisbremse des Bundes gewährt.

NEOS kritisieren „unausgewogene Doppelförderung“

NEOS kritisieren „die unausgewogene Doppelförderung des Strompreises“ und fordern eine Evaluierung der Maßnahme. „Einkommensschwache Haushalte sind selbstverständlich zu unterstützen. Dass Stromkosten aber zur Gänze gefördert werden – und das unabhängig vom Verdienst – heizt den Stromverbrauch an und rückt die Klimawende in weite Ferne. Bezahlen dürfen dieses bittere Wahlzuckerl am Ende die Jungen“, so NEOS-Landessprecherin Indra Collini.

Laut Collini brauche es nun endlich einen Energiesparplan auf Landes- und Gemeindeebene sowie ein Augenmerk auf nachhaltige Maßnahmen, die über Einmalzahlungen mit der Gießkanne hinausgehen. Immerhin stehe man erst am Beginn der Heizsaison.