Käserei Gloggnitz Listerien Vorwürfe
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Chronik

Listerien: Käserei weist Vorwürfe zurück

Nach einem Produktrückruf der Käserei Gloggnitz (Bezirk Neunkirchen) für Kajmak, Trinkjoghurt und Frischkäse laufen die Ermittlungen. Im Verdacht stehen acht Listerien-Erkrankungen, darunter drei Todesfälle. Die Käserei weist die Vorwürfe neuerlich zurück.

„Der Fehler liegt nicht bei uns“, sagte Ivan Velicic von der Käserei Gloggnitz am Samstag zur APA. Bereits am Freitagnachmittag hatte der Betreiber gegenüber noe.ORF.at auf ein Restaurant in Wien verwiesen, in dem die Listerien festgestellt wurden. Der Produktrückruf passiere „nur zur Sicherheit“ – mehr dazu unter Rückruf von Käserei: Verdacht auf Listerien-Tote (noe.ORF.at, 16.09.2022). Das Unternehmen werde regelmäßig kontrolliert, „einmal pro Monat ist der Lebensmittelinspektor bei uns“, betonte Velicic am Samstag. Eigene Proben seien unauffällig gewesen.

Die Produktion in Gloggnitz läuft weiter, berichtete Velicic. Abnehmer ist vor allem der Großhandel, die Erzeugnisse werden auch direkt vermarktet. Die Käserei stellt Milchprodukte wie Aufstrich (Kajmak), Käse, Joghurt und Paprika laut einer traditionellen Rezeptur aus Serbien her, wie auf der Website zu lesen ist.

Quelle der Erkrankungen lange unklar

Die Käserei hatte am Freitag Kajmak, Trinkjoghurt und Frischkäse zurückgerufen, diese Produkte sollen nicht verzehrt werden. „Grund ist eine mögliche Gesundheitsgefahr aufgrund einer Kontamination mit Listeria monocytogenes“, wurde mitgeteilt.

Routinemäßig durchgeführte Clusteranalysen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ergaben, dass acht seit 2020 aufgetretene Erkrankungen auf einen identen Listerien-Stamm zurückzuführen sind. Bei drei Erkrankungen kam es zum Todesfall. Laut AGES ließ sich die Quelle der Listerien-Erkrankung erst jetzt zurückverfolgen. Sie würde auf den Betrieb in Niederösterreich hindeuten.

Zahlreiche Maßnahmen eingeleitet

Die Lebensmittelaufsicht des Landes Niederösterreich leitete unterdessen Maßnahmen ein. Bereits ausgelieferte Produkte werden nun durch den Betrieb zurückgerufen, neu produzierte Produkte dürfen erst nach Vorliegen eines negativen Gutachtens auf Listerien und nach Freigabe durch die Lebensmittelaufsicht in Verkehr gebracht werden.

Die Lebensmittelaufsicht wird in Niederösterreich durch die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle wahrgenommen. „Sollten im Rahmen von Kontrollen Mängel festgestellt werden, wird dem betroffenen Betrieb die Behebung der festgestellten Mängel vorgeschrieben. Abhängig von der Schwere der festgestellten Mängel erfolgen weitere Kontrollen oder Maßnahmen, die bis zur Betriebssperre führen können“, erläuterte Abteilungsleiterin Christina Riedl. Die Prüfintervalle und die Kriterien für die Aufsicht von Lebensmittelbetrieben werden durch das Gesundheitsministerium vorgegeben.