Chronik

Verurteilter Arzt: Abschlussbericht liegt vor

Nachdem ein Arzt des Klinikums Krems wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde, hat die eingesetzte Kommission nun den Abschlussbericht vorgelegt. Jene dienstfrei gestellten Spitalsmitarbeiter, die die Vorwürfe nicht weiterleiteten, dürfen wieder arbeiten.

Die Mitarbeiter wurden dienstfrei gestellt, nachdem herausgekommen war, dass sie ein Mail mit den Vorwürfen nicht an die Zentrale der Landesgesundheitsagentur (LGA) weitergeleitet hatten. In diesem Mail soll das Universitätsklinikum Krems bereits im Mai per Mail von den Vorwürfen gegen den Arzt erfahren haben.

Laut dem nun vorgelegten Abschlussbericht der Kommission können die Mitarbeiter ihre Funktionen laut LGA „mit sofortiger Wirkung“ wieder ausüben. „Klar ist, dass nicht alles optimal verlaufen ist. Dies wurde mit den Betroffenen eingehend besprochen und somit sichergestellt, dass aus den Vorfällen gelernt wurde und in Zukunft besser damit umgegangen wird“, informierte die LGA am Freitag zum Abschlussbericht der Kommission. Mit Ausnahme dieser Causa hätten die Mitarbeiter im Laufe ihrer Tätigkeit sehr gute Arbeit für das Krankenhaus geleistet, weshalb die Dienstfreistellung wieder aufgehoben wurde.

Konsequenzen: Anonyme Postfächer und Hotlines

Die Causa zum Anlass nehmend, wurden Konsequenzen für alle 27 Klinik- und 50 Standorte von Pflege- und Betreuungszentren bzw. Pflege- und Förderzentren gezogen. „Die LGA-weiten Schulungsprogramme und Instrumente zur Führungskräfteentwicklung werden sensibilisiert, in dem wir gemäß Dienstrecht gute und leicht verständliche Anleitungen festlegen werden, wie in Zukunft in vergleichbaren Fällen vorzugehen ist“, hieß es.

Anonyme Postfächer sowie Hotlines sollen eine Weitergabe von Informationen erleichtern. Zudem sei es der LGA wichtig, „Gespräche mit der Österreichischen Ärztekammer sowie der Gerichtsbarkeit zu suchen, damit in Zukunft die gesetzlich vorgesehene Informationsweitergabe eingehalten wird“.

Für die LGA sei es „unabdingbar, in unseren sensiblen, medizinischen Bereichen ein abgesichertes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen, welches ihnen die Ausführung ihrer so verantwortungsvollen Aufgaben uneingeschränkt ermöglicht“. Daher hätten Missbrauch, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung – egal in welcher Form – „bei uns keinen Platz“, wurde festgehalten.

Urteil gegen Arzt nun rechtskräftig

Seit Frühjahr 2021 war der Arzt im Universitätsklinikum Krems beschäftigt gewesen. Der Mediziner wurde im Dezember 2021 am Landesgericht Korneuburg wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person und wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu drei Jahren Haft verurteilt.

Sein Verteidiger legte Rechtsmittel ein. Eine Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Obersten Gerichtshof abgewiesen. Das Oberlandesgericht Wien befasste sich mit der Berufung und bestätigte die Strafhöhe im September, damit wurde das Urteil rechtskräftig. Nach dem öffentlichen Bekanntwerden der Causa im September wurde das Arbeitsverhältnis mit dem Arzt beendet.