Chronik

Tote Polizeihunde: Anklage gegen Hundeführer

Nach dem Hitzetod von zwei Polizeihunden und zwei weiteren Vierbeinern nach einer Joggingrunde mit einem Diensthundeführer, erhebt die Staatsanwaltschaft Korneuburg jetzt Anklage gegen den Polizisten. Ihm wird Tierquälerei vorgeworfen.

Die Staatanwaltschaft Korneuburg habe gegen den Polizisten einen Strafantrag wegen Tierquälerei eingebracht, so Mediensprecher Josef Mechtler gegenüber noe.ORF.at. Der Anklage liege zugrunde, dass die Hunde im August im überhitzten Auto eingesperrt gewesen sein, heißt es von der Staatsanwaltschaft.

Der Hundeführer habe angegeben, dass er am Heimweg von der Joggingrunde gesundheitliche Probleme bekommen habe und die Hunde deshalb länger im Auto eingesperrt gewesen seien, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Polizisten bis zu zwei Jahre Haft.

Der betroffene Polizist ist laut Polizeisprecher Johann Baumschlager jedenfalls weiterhin im Dienst, er wird aber nach wie vor nicht als Diensthundeführer eingesetzt. Nun habe das Gericht zu entscheiden. Eventuelle dienstrechtliche Konsequenzen würden dann vom Gerichtsurteil abhängen, so Baumschlager.

Hunde an Hitzschlag verendet

Zu dem Vorfall kam es Mitte August im Weinviertel. Der als erfahren beschriebene Diensthundeführer war in seiner Freizeit zu Mittag in einem Wald mit zwei Polizeihunden und zwei weiteren Hunden joggen. Weil einer der Hunde Erschöpfungszustände gezeigt habe, habe der Beamte den Lauf abgebrochen und sei nach Hause gefahren – so der Ermittlungsstand im August.

Das Ergebnis einer Obduktion durch die Veterinärmedizinische Universität in Wien besagte dann, dass die Tiere „mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Überwärmung an akutem Herzkreislaufversagen (Hitzschlag) verendet“ waren.