Luftansicht Flughafen Wien-Schwechat
ORF.at/Christian Öser
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Wirtschaft

Grüne-Kritik an umstrittenem Flughafen-Aktionär

Die Grünen kritisieren, dass die Airports Group Europe, die bereits 40 Prozent am Flughafen Wien-Schwechat hält, weitere 9,99 Prozent der Aktien übernehmen darf. Hinter der Gruppe vermuten sie einen intransparenten karibischen Investor.

Die Grünen warfen dem Flughafen in diesem Zusammenhang schon vor Monaten Geldwäsche vor. Die Flughafen Wien AG klagte daraufhin die Landessprecherin der Grünen, Helga Krismer. Auch wegen ihrer Aussage, dass der Flughafen die Finanzierung der dritten Piste nur mit Mitteln aus dem riesigen Geldtopf des umstrittenen Investors stemmen könne.

Ein Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft müsse klagen, wenn derart schwere Vorwürfe erhoben werden, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme der Flughafen Wien AG. Der Prozess findet am 1. Februar in St. Pölten statt. Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) genehmigte die erneuten Aktienkäufe unter Auflagen.

„Riskante Einflussnahme“

Dass Kocher grünes Licht gab, kritisierten die Grünen am Donnerstag bei einem Pressetermin in Wien. Krismer sprach von einer riskanten Einflussnahme einer Briefkastenfirma eines karibischen Geldtopfes: „Deren Ziel ist, dass der Flughafen von der Börse genommen wird. Denn das Aktiengesetz sieht noch eine gewisse Transparenz, Berichte und dergleichen mehr vor.“

Man wolle keinen intransparenten Investor, der an die 50 Prozent Eigentum des Flughafens hält und damit in der österreichischen Realwirtschaft, im Bereich kritischer Verkehrsinfrastruktur, sagte Krismer gegenüber noe.ORF.at. Sie könne die Enscheidung von Minister Kocher nicht nachvollziehen.

„Strengste Auflagen für weiteren Aktienerwerb“

Laut dem Flughafen läuft der Kauf von Aktien einer börsennotierten Gesellschaft ohne jegliche Einflussmöglichkeit des betroffenen Unternehmens ab. Die Behörde habe den weiteren Erwerb der Aktien nur unter strengsten Auflagen genehmigt. Bis 17. Jänner 2023 fand nach Angaben der Flughafen Wien AG eine vertiefte, strenge behördliche Prüfung des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft im Rahmen des Investitionskontrollgesetzes statt.