Chronik

Raser bedrängte Zivilstreife: Eine Festnahme

Ausgerechnet eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung Wien hat ein 24-Jähriger auf der A2 bei Wiener Neudorf (Bezirk Mödling) mit seinem Fahrzeug bedrängt. Fast dreimal so schnell wie erlaubt war unterdessen ein 21-Jähriger im Bezirk Neunkirchen unterwegs.

Laut Polizei fuhr der 24-Jährige am Montagabend auf der A2 nicht nur dicht auf die Zivilstreife auf, er signalisierte auch mittels Lichthupe, beiseite zu fahren. Danach setzte der Mann, in dessen Auto sich zwei weitere Personen befanden, seine rasante Reise mit 159 statt der erlaubten 130 km/h fort. In Guntramsdorf wurde er schließlich von den Polizisten angehalten und mehrfach angezeigt, wie es seitens der Exekutive hieß.

Konsequenzen hatte die Aktion auch für den Beifahrer: Im Zuge einer Überprüfung der Identitäten stellten die Beamten fest, dass er Verwaltungsstrafen in Höhe von rund 25.000 Euro offen hatte. Er wurde festgenommen.

Fast 200 km/h in der 70er-Zone

Mit 198 km/h bretterte ein 21-jähriger Pkw-Lenker unterdessen im Bezirk Neunkirchen durch ein Freilandgebiet. Der Einheimische, der zuvor bereits mit 94 km/h eine 70 km/h-Zone durchquert hatte, wurde Polizeiangaben zufolge angehalten.

Ereignet hatte sich die Geschwindigkeitseinlage am Sonntagnachmittag im Raum Breitenau am Steinfelde. Festgestellt wurde von Beamten zudem eine rücksichtslose Fahrweise des 21-Jährigen, da der Niederösterreicher auf der B17 einen von der Südautobahn (A2) kommenden Pkw gefährdet haben soll.

Der 21-Jährige wurde angezeigt, ihm wurde zudem vorläufig der Führerschein abgenommen. Mehr Möglichkeiten bestehen trotz der eklatanten Geschwindigkeitsübertretung derzeit nicht, hieß es am Dienstag von Polizeisprecher Johann Baumschlager. Der Raser muss mit sechs Monaten Führerscheinentzug rechnen, dazu kommen eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 5.000 Euro und eine verpflichtende Führerscheinnachschulung.

Gesetzesverschärfung geplant

Eine Abnahme des Autos ist derzeit rechtlich noch nicht möglich, wird seitens der Polizei betont. Eine entsprechende Gesetzesnovelle wird derzeit im Verkehrsministerium vorbereitet. Wann sie in Kraft tritt, steht aber noch nicht fest – mehr dazu in 2023: Extremen Rasern wird Auto abgenommen (noe.ORF.at; 1.1.2023).

Die Begutachtungsfrist für die Novelle endete vor gut zwei Wochen. „Aktuell prüfen die Expert:innen im Ministerium die Stellungnahmen sorgsam“, heißt es dazu aus dem Ministerium in einer schriftlichen Stellungnahme. "Anschließend wird die Regierungsvorlage regierungsintern abgestimmt und so rasch wie möglich an den Nationalrat übermittelt, damit die neuen Regelungen im Kampf gegen extreme Raser im Laufe dieses Jahres zu wirken beginnen.“