Kaputte Fenster der FPÖ Zentrale nach dem Brandanschlag
APA/Helmut Fohringer
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Gericht

Erneut Prozess nach Brandanschlag auf FPÖ

Der Brandanschlag auf die FPÖ-Landeszentrale 2019 steht am Montag erneut im Zentrum eines Prozesses. Nach einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch 2020 für einen damals 21-Jährigen muss sich am Montag ein mutmaßlicher Komplize vor Gericht verantworten.

In Zusammenhang mit dem Vorfall in St. Pölten in den frühen Morgenstunden des 12. August 2019 wird dem Beschuldigten versuchte Brandstiftung angelastet. Ein DNA-Treffer führte zu seiner Festnahme – mehr dazu in Brandanschlag auf FPÖ: Zweiter Verdächtiger in Haft (noe.ORF.at; 16.8.2022). Die Tat war von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden. Der beschuldigte Iraker (Jahrgang 1993) ist auch wegen Terrorismus-Vorwürfen angeklagt. Er soll mit dem Bau eines Sprengsatzes begonnen haben.

Der Mann soll gemeinsam mit drei Komplizen agiert haben. Einem davon wurde bereits der Prozess gemacht. Der Afghane wurde kurz nach dem Anschlag festgenommen, nachdem er ein Wiener Krankenhaus wegen einer Brandverletzung aufgesucht hatte.

Er erhielt im Oktober 2020 nicht rechtskräftig dreieinhalb Jahre Haft, zudem wurde eine zuvor bedingt verhängte Freiheitsstrafe im Ausmaß von sieben Monaten widerrufen. Weitere Verdächtige neben den beiden konnten bisher nicht ausgeforscht werden, sagte Leopold Bien, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, am Mittwoch auf Anfrage.

Angeklagter soll sich an Terrormiliz IS beteiligt haben

Weiters muss sich der 28-jährige Angeklagte kommenden Montag wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation verantworten. Er soll sich bis zu seiner Festnahme am 11. November 2021 an der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt haben. Der Iraker soll auf Facebook Mitglied von einschlägigen Gruppen gewesen sein und persönlichen Kontakt zu IS-Sympathisanten gesucht haben, sagte Birgit Eisenmagen, Sprecherin des Landesgerichts St. Pölten, auf Anfrage.

In Sozialen Medien soll sich der Mann der Anklage zufolge bereit erklärt haben, einen improvisierten Sprengsatz zu bauen und sich für einen Terroranschlag im Bundesgebiet bereitzuhalten. Der Verdächtige dürfte bereits Material für eine Bombe beschafft und mit dem Bau begonnen haben. Im Fall eines Schuldspruchs drohen bis zu zehn Jahre Haft.