Eingangsbereich des Straflandesgerichts in Wien
APA/HELMUT FOHRINGER
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Gericht

Betrugsprozess: Freispruch für Semmering-Intendant

Der Intendant des Kultur.Sommer.Semmering, Florian Krumpöck, und eine Mitangeklagte wurden am Donnerstag in Wien vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Ihnen wurde vorgeworfen, dem Land zu hohe Rechnungen vorgelegt zu haben.

Laut Anklage sollen der Intendant des Kultur.Sommer.Semmering, Florian Krumpöck, und eine Geschäftspartnerin dem Land Niederösterreich zwischen 2019 und 2021 zu hohe Rechnungen für Infrastrukturförderungen vorgelegt haben. Die Richterin am Landesgericht für Strafsachen Wien sah das am Donnerstag nach einem umfangreichen Beweisverfahren nicht bestätigt.

Er habe mit einem Freispruch gerechnet, gab Krumpöck nach dem Urteil gegenüber noe.ORF.at an: „Ich freue mich natürlich wahnsinnig, dass unsere Unschuld bestätigt wurde und dass auch vor allem die Hintergründe, die dazu geführt haben, zur Sprache gekommen sind. Und dass das Gericht das gewürdigt hat.“ Da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Florian Krumpöck im ORF-Interview
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Er habe mit einem Freispruch gerechnet, sagt der Intendant des Kultur.Sommmer.Semmering im ORF-Interview

Eigentümervertreter will „gutgläubig“ gehandelt haben

Der Eigentümervertreter des Südbahnhotels, wo von 2019 bis 2021 der Kultur.Sommer.Semmering stattgefunden hat, warf den Angeklagten in seiner Zeugenaussage vor, dass sie ihn überhöhte Rechnungen ausstellen ließen, um an Fördergelder zu gelangen. Er selbst habe, „gutgläubig und naiv“ gehandelt – auch weil Krumpöck ihm versichert haben soll, dass die Rechnungen nie „zur Finanz“ kommen würden.

Überdies habe der Eigentümervertreter das Geld gebraucht. Dieses ließ er sich bar auszahlen, um es anschließend nicht zu versteuern, gestand er. Er hat sich mittlerweile selbst angezeigt, ein Strafverfahren gegen ihn wurde diversionell nicht rechtskräftig erledigt.

Land stellte keine Verstöße der Förderrichtlinien fest

Krumpöck gab im Zuge seiner Befragung an, dass er und seine mitangeklagte Geschäftspartnerin vom Eigentümervertreter des Südbahnhotels Semmering abhängig gewesen seien. So habe dieser die Spielgenehmigung jährlich erteilt und meinte, dass alle Entscheidungen über ihn laufen müssten. Auch soll er einst auf eine Anstellung mit „abenteuerlichen“ Gehaltsvorstellungen gedrängt haben, was Krumpöck jedoch ausschlug.

Warum sich der Kultur.Sommer.Semmering-Intendant auf den Eigentümervertreter eingelassen habe, wollte die Richterin wissen. „Weil ich keine andere Wahl hatte“, so Krumpöck. Man habe dessen Vorgaben erfüllen müssen, um ins Haus zu dürfen. Die in Auftrag gegebenen Leistungen seien zudem erbracht worden, wie auch eine Prüfung des Landes Niederösterreich ergab, die zudem eine ordnungsgemäße Buchführung und keine Verstöße der Förderrichtlinien feststellte.

Mitangeklagte: Rechnungen des Eigentümers unseriös

Auch die ebenfalls angeklagte Geschäftspartnerin Krumpöcks betonte, dass der Eigentümervertreter an den „Schalthebeln der Macht“ gesessen sei und darüber bestimmt habe, ob sie im Südbahnhotel spielen könnten oder nicht. Manche von ihm ausgestellte Rechnungen seien aber nicht seriös gewesen. Man habe daher im Einvernehmen „präzisiert“, was die Rechnung beinhalten sollte, um keine Probleme beim Antrag auf Infrastrukturförderung zu bekommen.

Dabei hätten sie auch genügend andere Rechnungen für die Infrastrukturförderung vorlegen können. Warum sie dennoch jene in Verbindung mit dem Eigentümervertreter wählten, erklärte die Angeklagte damit, dass alles andere einen beträchtlichen Mehraufwand verursacht hätte und die „Präzisierungen“ kaum Zeit in Anspruch genommen hätten.

Beratungen im Landesgericht für Strafsachen Wien
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Am Landesgericht für Strafsachen Wien wurde am Donnerstag über den Vorwurf des Betrugs verhandelt

Richterin ortete große Widersprüche in Zeugenaussage

Wieso der Eigentümervertreter den beiden Betrug vorwirft, darüber konnten die Angeklagten wie auch die Richterin nur spekulieren. „Wir werden es nie mit endgültiger Sicherheit herausfinden“, sagte Huber. Für sie stand jedoch fest, dass die Ausführungen der Angeklagten schlüssig gewesen seien, während sie beim Eigentümervertreter grobe Widersprüche ortete. Sie konnte zudem keinen Bereicherungsvorsatz bei Krumpöck und der Mitangeklagten feststellen und sprach die beiden frei.

Krumpöck erklärte in einem Statement, dass er froh über den Freispruch sei. „Für uns ist klar, dass all diese Anschuldigungen ganz offensichtlich von bestimmten Personen deshalb inszeniert wurden, um uns und dem Kultur.Sommer.Semmering zu schaden“, meinte er. Der Intendant prüft nun mögliche rechtliche Schritte u.a. wegen Rufschädigung.