Gericht

Tödlicher Unfall: Anklage gegen Ex-Fußballerin

Nach einem tödlichen Verkehrsunfall hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten Anklage gegen die ehemalige ÖFB-Nationalteamspielerin Nina Burger wegen grob fahrlässiger Tötung erhoben. Der 35-Jährigen wird Alkoholisierung in Verbindung mit Übermüdung angelastet.

Zu dem Unfall war es am 25. November des Vorjahres in den frühen Morgenstunden auf der Nordumfahrung von Tulln im Gemeindegebiet von Langenrohr (Bezirk Tulln) gekommen. Die frühere Spitzensportlerin dürfte laut Polizeiangaben kurz vor 5.30 Uhr mit ihrem Pkw auf der B19 nach rechts auf das Bankett geraten sein und daraufhin nach links ausgelenkt haben. Sie stieß gegen das Auto eines 37-Jährigen. Der Niederösterreicher – ein zweifacher Familienvater – verstarb an der Unfallstelle. Die Lenkerin wurde mit Verletzungen in das Universitätsklinikum Tulln transportiert.

Der Strafantrag sei vor kurzem eingebracht worden, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. Der 35-Jährigen wird eine Alkoholisierung von 0,78 Promille in Verbindung mit Übermüdung angelastet. Einen Prozesstermin gebe es noch nicht, bestätigte der Sprecher der Anklagebehörde, Leopold Bien, am Montag auf APA-Anfrage Medienberichte. Im Fall einer Verurteilung droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.

Der ÖFB hatte nach dem Unfall ein Statement im Namen von Burger übermittelt. „Ich kann keine Worte finden, die mein Bedauern darüber ausdrücken, was heute passiert ist. Alle meine Gedanken sind bei den Hinterbliebenen. Was sie jetzt durchleiden müssen, ist nur schwer vorstellbar und kaum zu ertragen“, wurde die frühere Spitzensportlerin zitiert – mehr dazu in Ex-Fußballerin äußert sich zu tödlichem Unfall (noe.ORF.at; 26.11.2022).