Politik

„Wirtshausprämie“ und Stimmzettelreform

Das Arbeitsprogramm von ÖVP und FPÖ sieht eine „Wirtshausprämie“ vor – allerdings nur, wenn „traditionell und regional“ gekocht wird. Fallen soll hingegen der vielkritisierte nicht-amtliche Stimmzettel bei Gemeinderatswahlen.

Der am Freitag besiegelte Pakt von ÖVP und FPÖ in Niederösterreich beinhaltet etwa eine schon in der Vergangenheit von den Freiheitlichen geforderte „Wirtshausprämie“. Das sorgte für Aufsehen in Sozialen Medien. Gefordert wurde diese Prämie von der FPÖ im Jahr 2019.

Im Bereich Tourismus und Gastronomie des 36-seitigen Arbeitsübereinkommens heißt es dazu: „Das Wirtshaus als gesellschaftlicher Treffpunkt ist ein wesentlicher Teil der Landesidentität unseres Bundeslandes. Um die Wirtshauskultur auch in Zeiten der Teuerung aufrecht zu erhalten, wird eine Wirtshausprämie erarbeitet.“ Voraussetzung dafür ist demnach, „dass der neue Wirt ein traditionelles und regionales Speisenangebot aufweist“.

Neben dem Schwerpunkt auf „traditionelle regionale Küche“ ist zudem eine „Übernahmeförderung“ geplant, die ebenfalls bereits 2019 von den Freiheitlichen im Rahmen eines Sechs-Punkte-Plans zum Erhalt der Wirtshauskultur verlangt worden ist.

Ende des nicht-amtlichen Stimmzettels in Sicht

Apropos langjährige Forderung: Die Umsetzung einer solchen ist laut Arbeitsübereinkommen auch im Gemeindewahlrecht geplant. Vorgesehen ist das Ende des umstrittenen nicht-amtlichen Stimmzettels bei Urnengängen auf kommunaler Ebene. Gemeint ist die Verwendung von Papieren, auf denen etwa der Name des jeweiligen Parteikandidaten schon vorgedruckt werden kann. Möglich sein soll laut dem Pakt das Wählen nur noch mit einem herkömmlichen amtlichen Stimmzettel.

Dort müssen Wahlwerber namentlich angeführt sein, Vorzugsstimmen können durch Ankreuzen vergeben werden. Für die Abschaffung der bisher möglichen, nicht-amtlichen Variante haben sich zuletzt immer wieder vor allem SPÖ, NEOS und Grüne ausgesprochen.

Gendern sei „ideologisiert und unsachgemäß“

Enthalten ist im Arbeitsübereinkommen auch ein deutlicher Deutsch-Fokus. So soll „die Verwendung der deutschen Sprache auch in Pausen und am Schulhof durch Aufnahme in die schulautonom zu beschließenden Hausordnungen“ forciert werden. Auch die Wohnbauförderung soll an „Kenntnisse eines Mindestniveaus der deutschen Sprache“ geknüpft werden. Als Vorbild wurde hier das oberösterreichische Modell angeführt.

Eingetreten wird generell für klare Regeln bei der Sprachverwendung, „um einen Beitrag gegen einen ideologisierten und unsachgemäßen Gebrauch zu leisten“. Die Verhandlerinnen und Verhandler verzichten im Übereinkommen bewusst auf „Gender-Stern, Gender-Gap und Doppelpunkt“ – das sei ein erstes „Ergebnis gemeinsamer Arbeit im Geiste von Vernunft und Verantwortung“. Diesbezügliche Leitlinien für in Verantwortung des Landes liegende Publikationen werden erarbeitet.

In Sachen CoV ist im Pakt die Einrichtung eines 30 Millionen Euro schweren Fonds vorgesehen, verfassungswidrige Covid-Strafen sollen zurückgezahlt werden. Vereinbart wurde auch, dass das Land keine weiteren Werbemaßnahmen für die CoV-Schutzimpfung durchführt – was von der Ärztekammer als „fahrlässig“ und „gefährlich“ bezeichnet wurde.