Umwelt & Klima

Strom und Gas: Preisvergleich zahlt sich aus

300.000 Strom- und Gaskunden mit Optima-Klassik-Tarifen werden vom Energieversorger EVN dieser Tage gekündigt. Wer EVN-Kunde bleiben will, kann ein neues Angebot annehmen. Konsumentenschützer raten allerdings zu einem Tarifvergleich.

Ein Beispiel: Bei einem Vier-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Strom-Jahresverbrauch von 4.725 Kilowattstunden liegt das Angebot des billigsten Energieanbieters bei 1.293,91 Euro, das des teuersten Anbieters bei 3.818,15 Euro. Dabei sind sogenannte Wechselrabatte für das erste Jahr eingerechnet.

Ein Vergleich zahle sich derzeit aus, sagt Admir Osmanovic, Konsumentenberater bei der Arbeiterkammer Niederösterreich, gegenüber noe.ORF.at. In den vergangenen Wochen habe sich die Situation nämlich deutlich zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert. „Die Preise sind runtergegangen, jetzt hat man eine Auswahl. Über einen Preisvergleich kann man jetzt tatsächlich einiges einsparen.“

Admir Osmanovic
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Osmanovic: „Über Preisvergleich kann man einiges einsparen“

Die EVN verschickt noch bis Ende April Kündigungsschreiben an Haushalte mit Optima-Klassik-Tarifen und bietet stattdessen einen neuen Tarif an. Das Angebot der EVN findet sich im Kündigungsschreiben. Die Energiepreise sind inklusive Steuern angeführt – das ist wichtig, wenn man sie mit anderen Tarifen vergleichen möchte. Netzkosten und Abgaben ändern sich bei einem Wechsel des Stromversorgers nicht, weil der Netzbetreiber der gleiche bleibt.

Für den Kalkulator der E-Control braucht es nur wenige Angaben, um einen Überblick über die Angebote zu erhalten: Postleitzahl, Jahresverbrauch und den aktuellen Stromtarif. „Einerseits schaut man sich den Preis an, der relevant für einen Wechsel ist“, sagt Osmanovic. „Es gibt aber auch andere Dinge, die man berücksichtigen soll: zum Beispiel die Zwölf-Monats-Bindung und eine Preisgarantie.“

Deutliche Einsparungen durch Wechselrabatte möglich

Die meisten Anbieter – so auch die EVN – können den Preis für zumindest ein Jahr garantieren, verlangen aber auch eine Bindung von einem Jahr. „Diese zwei Komponenten sind gleich – Preisgarantie von zwölf Monaten zum Beispiel und zwölf Monate Bindung – aber der Preis ist ein anderer. Durch die Wechselrabatte, die im ersten Jahr angeboten werden, kommen eben doch deutliche Einsparungen heraus“, so der Konsumentenberater.

Grafik Stromtarifvergleich
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Die Preisspanne bei einem durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt ist beträchtlich

Die Rabatte gelten aber nur für das erste Jahr. Der Arbeiterkammer-Experte empfiehlt daher einen jährlichen Preisvergleich, bei Float-Tarifen und damit flexiblen Preisen einen noch häufigeren Preisvergleich und einen Tarif ohne Bindung. „Denn wenn man sich zum Ende des zweiten Quartals oder im dritten Quartal, wo zu erwarten ist, dass die Preise so bleiben oder sogar noch günstiger werden, dazu (zu einem Tarifwechsel; Anm.) entscheidet, kann man im zweiten Schritt einen garantierten Preis und Tarif nehmen, um über den Herbst und Winter zu kommen.“

Sollte sich ein Unternehmen vom Markt zurückziehen oder in Konkurs gehen, gibt es gesetzliche Regelungen, damit man nicht plötzlich ohne Stromversorger dasteht. „Über die E-Control wird per Zufall ein neuer Energielieferant zugeteilt. Das heißt, in dem Fall wird die Versorgung sichergestellt“, so Osmanovic.

Wechsel online über Tarifkalkulator möglich

Wer wechseln will, kann das direkt über den Tarifkalkulator der E-Control tun, der zum jeweiligen Anbieter verlinkt. „Man muss persönliche Daten angeben, einen Vertrag abschließen, den Energielieferanten bevollmächtigen, dass er den Lieferantenwechsel durchführen darf. Dann wickelt der alles für einen ab.“

Der Wechsel darf maximal drei Wochen dauern. Der Vertrag mit der EVN für Haushalte mit Optima-Klassik-Tarifen endet jedenfalls per 30. Juni – bis dahin müssen EVN-Kunden auf das Schreiben des Energieversorgers reagiert oder einen neuen Anbieter gefunden haben.