Politik

LH-Wahl: SPÖ fordert rechtliche Klarstellung

In der Diskussion um die Gültigkeit der Wahl von Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zur Landeshauptfrau und Udo Landbauer (FPÖ) zu ihrem Stellvertreter hat die SPÖ am Mittwoch eine rechtliche Klarstellung gefordert. Auf eine Beschwerde verzichtet sie.

Die SPÖ wolle nicht „die Krankenschwester am Bett von ÖVP und FPÖ“ sein, begründete SPNÖ-Landesgeschäftsführer Wolfgang Zwander das Vorgehen der SPÖ in einem kurzfristig anberaumten Pressegespräch am Mittwoch in St. Pölten. Daher werde die SPÖ keine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen, auch wenn Juristinnen und Juristen „bei unterschiedlicher Beurteilung keine Rechtssicherheit abgeben“ könnten.

„Uns geht es darum, dass wir nicht eine Regierung, die demokratisch legitimiert ist, rechtlich bekämpfen wollen“, so Zwander. Die SPÖ setze auf konstruktive Oppositionsarbeit, hieß es.

Verwundert zeigte sich Zwander aber, dass ÖVP und FPÖ offenbar auch kein Interesse daran hätten, Rechtssicherheit für die Zukunft herzustellen. „Ich sehe diese Arbeit nicht bei uns.“ ÖVP und FPÖ könnten ja selbst den VfGH anrufen. Die SPÖ erwarte sich aber, dass ÖVP und FPÖ dieses Gesetz für die Zukunft „schnellstmöglich repariere“, forderte Zwander, und berief sich auf Gespräche mit Verfassungsjuristen, die zumindest unsicher seien, wie der VfGH in dieser Causa entscheiden würde.

Die Frist für eine Beschwerde beim VfGH läuft bis Donnerstag. NEOS hat angekündigt, ein mögliches Rechtsmittel zu unterstützen. Hannes Weninger, der Klubobmann der SPÖ Niederösterreich, forderte bereits am Dienstag eine verfassungsrechtlich eindeutige Klarstellung. Am Nachmittag teilte er schließlich mit: „Wir lassen uns jetzt nicht auf einen juristischen Schlagabtausch ein“, man wolle sich stattdessen auf die inhaltliche Arbeit konzentrieren – mehr dazu in LH-Wahl: Keine VfGH-Beschwerde geplant (noe.ORF.at; 18.04.2023).

ÖVP sieht Debatte von SPÖ „angezettelt“

Mit der SPÖ-Forderung nach einer Reparatur werde sich die Landtagsdirektion beschäftigen, sagte Mikl-Leitner am Mittwoch am Rande einer Pressekonferenz in Schwechat. Sie ortete ein „rein parteipolitisches Spektakel“.

Landbauer sah auf Nachfrage eine „politisch motivierte Auftragstat“. Aus Sicht von ÖVP-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner wurde die gesamte Debatte von den Sozialdemokraten „angezettelt“. Die SPÖ sei nun „endgültig in einen Chaosmodus gewechselt“, hielt er per Aussendung fest.

Diskussion um ungültige Stimmen

Im Zentrum der Diskussion steht die Berücksichtigung von ungültigen Stimmen. Die FPÖ hatte angekündigt, in der konstituierenden Sitzung am 23. März weiß zu wählen. Mikl-Leitner wurde mit 24 von 41 gültigen Stimmen als Landeshauptfrau bestätigt. Ähnlich war die Situation bei Landbauer. Der Freiheitliche kam als neuer LH-Stellvertreter auf 25 von 44 gültigen Stimmen.

Verfassungsjurist Karl Stöger sieht in Bezug auf die ungültigen Stimmen eine „unklare Rechtslage“ und räumt einer möglichen VfGH-Beschwerde Chancen ein. Die Landtagsdirektion verwies auf die Geschäftsordnung des Landtages, laut der bei Wahlen im Landesparlament leere Stimmzettel ungültig sind. Auch für die Juristen Peter Bußjäger und Walter Obwexer ist diese Verfassungsbestimmung entscheidend.

Damit werde „klargestellt, dass leere Stimmzettel auch bei der Wahl des Landeshauptmannes und der Stellvertreter nicht zu berücksichtigen sind“, hieß es laut Landtagsdirektion in einer Vorabstellungnahme von Bußjäger, der von Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) mit einem Gutachten beauftragt wurde.

Wilfing sieht keine offene Rechtsfrage. Nach Ansicht von ÖVP-Klubobmann Jochen Danninger war die Wahl der Landesregierung „korrekt“. Nach Einschätzung der Grünen wurden Landeshauptfrau und Stellvertretung „gesetzesmäßig gewählt“.