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Arm trotz Arbeit: Immer mehr betroffen

14,8 Prozent der österreichischen Bevölkerung gelten laut EU-SILC als armutsgefährdet. Nicht nur Arbeitslose und Teilzeitbeschäftigte sind betroffen: Allein in Niederösterreich leben etwa 50.000 „Working Poor“, was sieben Prozent der Beschäftigten entspricht.

Wer an Armut denkt, denkt oft an Arbeitslosigkeit oder Teilzeitbeschäftigung – aber auch Erwerbstätige sind mitunter armutsgefährdet, wie die aktuellen EU-SILC-Daten für 2022 zeigen. Acht Prozent der in Österreich arbeitenden Bevölkerung gelten als „Working Poor“, obwohl sie zumindest sechs Monate im Jahr erwerbstätig waren, wobei der Anteil unter den Selbstständigen doppelt so hoch ist. In der Gruppe der ganzjährig Teilzeitbeschäftigten waren zehn Prozent betroffen, bei den ganzjährig Vollzeitbeschäftigten sieben Prozent.

In Niederösterreich ist der Anteil der „Working Poor“ in den letzten Jahren leicht gestiegen: von rund sechs auf sieben Prozent. In absoluten Zahlen sind damit laut EU-SILC rund 50.000 erwerbstätige Menschen, die mindestens sechs Monate im Jahr gearbeitet haben, armutsgefährdet, wobei Männer erheblich häufiger betroffen sind als Frauen. Bundesweit ist der Anteil der „Working Poor“ bei Menschen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, sowie bei Alleinerziehenden mit 20 bzw. 27 Prozent besonders hoch.

Arbeiterkammer fordert Mindestlohn von 2.000 Euro

Vor allem im Niedriglohnsektor sei das Phänomen der „Working Poor“ zu beobachten, sagt Matthias Koderhold von der Arbeiterkammer Niederösterreich. Betroffene Branchen seien neben Tourismus und Gastronomie vor allem die Land- und Forstwirtschaft sowie Teile des Sozialbereichs. Vor diesem Hintergrund fordert die Arbeiterkammer NÖ einen kollektivvertraglichen Mindestlohn von 2.000 Euro brutto für Vollzeitbeschäftigte, eine Anpassung der Sozialleistungen sowie die Beendigung unfreiwilliger Teilzeitarbeit durch den Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten.

Als armutsgefährdet gilt, wer monatlich weniger als 1.392 Euro zur Verfügung hat. Es handelt sich dabei um das äquivalisierte Haushaltseinkommen. Dieses umfasst nicht nur das Gehalt, sondern u. a. auch Pensionen und Sozialleistungen abzüglich Steuern und Abgaben sowie private Leistungen wie Alimente. Die Armutsschwelle steigt mit der Anzahl der Haushaltsmitglieder: bei einem Erwachsenen und einem Kind auf 1.810 Euro, bei zwei Erwachsenen auf 2.088 Euro und bei zwei Erwachsenen mit einem Kind auf 2.506 Euro.