Gesundheit

E-Impfpass: Eintragung nur in Praxen möglich

Die Niederösterreichische Ärztekammer kritisiert, dass Ärztinnen und Ärzte nur in Ordinationen verabreichte Impfungen in den E-Impfpass eintragen können. In Schulen oder Altersheimen verabreichte Impfungen scheinen digital dagegen nicht auf.

Das Problem sei ein technisches, berichtet die Niederösterreichische Ärztekammer. Wenn etwa ein Arzt oder eine Ärztin außerhalb des niedergelassenen Bereichs impft, etwa in Pflegeheimen oder in Schulen, dann können die Ärzte die Impfung nicht automatisch in den Elektronischen Impfpass übertragen.

E-Impfpass

Der elektronische Impfpass ist das digitale Pendant zum klassischen Papierimpfpass. Der E-Impfpass wird automatisch erstellt. Die Daten sind über die Gesundheitsplattform ELGA abrufbar.

Denn dazu wird die E-Card des Patienten oder der Patientin benötigt. Außerhalb der Ordination haben die Ärztinnen und Ärzte aber kein E-Card-Lesegerät zur Verfügung. Denn die E-Card-Lesegeräte sind an die Praxisräume gebunden, sie können also nicht mobil mitgenommen werden.

„Nachlässigkeit“ muss behoben werden

Vom Gesundheitsministerium fordert Ärztekammer-Präsident Harald Schlögel eine rasche Behebung des Problems. „Diese Nachlässigkeit darf nicht auf Kosten der Bevölkerung gehen, für die Impfungen der beste Schutz vor schweren Erkrankungen sind“, so Schlögel.

Gerade unter Schulkindern gebe es ein großes Defizit bei den Standardimpfungen, bedingt durch die vielen Schulschließungen während der Pandemie, wird betont – mehr dazu in Großer Nachholbedarf bei Kinderimpfungen (noe.ORF.at; 21.4.2023). Umso wichtiger sei es nun, dass Impfungen durch die Schulärztinnen und -ärzte unkompliziert nachgeholt werden können und auch im E-Impfpass abrufbar sind.