Politik

Warten auf Richtlinien für Coronafonds

Ende Mai ist der Coronafonds im niederösterreichischen Landtag mit den Stimmen von Schwarz-Blau beschlossen worden. Ziel war, dass das erste Geld noch vor dem Sommer ausgezahlt werden soll. Auf die Richtlinien heißt es aber weiter Warten.

31,3 Millionen ist er schwer, der Corona-Hilfsfonds des Landes Niederösterreich, der im Vorfeld heftig diskutiert wurde. Bisher bekannt sind nur die Eckpunkte. So sollen über den Corona-Hilfsfonds nicht nur verfassungswidrige CoV-Strafen zurückgezahlt werden, sondern auch Zuschüsse für pandemiebedingte Therapien fließen. Weiters sollen Vereine unterstützt werden, die Leistungen anbieten, um CoV-bedingte Probleme von Kindern und Jugendlichen zu bekämpfen, von der Nachhilfe bis zum Elternverein. Und auch die medizinische Betreuung von Menschen mit ärztlich bestätigten Impfbeeinträchtigungen sollen gefördert werden – mehr dazu 31 Millionen Euro für CoV-Geschädigte (noe.ORF.at; 16.5.2023).

Was Betroffene einreichen müssen, um zu ihrem Geld kommen und wofür konkret die Mittel eingesetzt werden sollen, ist bis heute offen. Der Landtag hat nämlich Ende Mai nur die Einsetzung des Coronafonds beschlossen. Die entsprechenden Richtlinien müssen noch erarbeitet und in der Landesregierung beschlossen werden.

Beschluss für Ende Juni erwartet

Man sei in der finalen Phase, heißt es auf Nachfrage von noe.ORF.at bei der FPÖ, in deren Zuständigkeit der Corona-Hilfsfonds fällt. Angekündigt wurde vom zuständigen Landesrat Christoph Luisser (FPÖ), dass die verfassungswidrigen CoV-Strafen automatisch zurückbezahlt werden sollen und es generell eine rasche und treffsichere Abwicklung geben soll.

An einer einfachen Abwicklung halte die FPÖ fest, nähere Details gibt es dazu vorerst nicht. Der Plan sei, die Richtlinien Ende Juni zu beschließen. Die Rückzahlung der Strafen, für die maximal 0,7 Prozent des Fonds bzw. 200.000 Euro aufgewendet werden sollen, sei dann wohl die erste Maßnahme und soll sehr schnell gehen; vor dem Sommer dürfte dennoch äußerst knapp werden.

Bundesrechnungshof will Fonds prüfen

Der Fonds ist für zwei Jahre eingerichtet. Antragsberechtigt sollen natürliche und juristische Personen mit Hauptwohnsitz bzw. Sitz in Niederösterreich sein. Von den insgesamt maximal 31,3 Millionen Euro kommen 30 Millionen aus dem laufenden Budget. Außerdem werden 1,3 Millionen Euro aus dem Land zugeflossenen Strafgeldern eingebracht.

Die Ankündigung des Fonds bei der Präsentation des schwarz-blauen Arbeitsübereinkommens im März hatte für Kritik gesorgt. Der Bundesrechnungshof will den Fonds jedenfalls prüfen, wie dessen Präsidentin bereits Anfang April in Aussicht gestellt hat – mehr dazu in Rechnungshof will neuen CoV-Fonds prüfen (noe.ORF.at; 2.4.2023)