Landbauer und Luisser Coronafonds PK
APA/HELMUT FOHRINGER
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Politik

CoV-Fonds: Start mit Strafen-Rückzahlungen

LH-Stv. Udo Landbauer und Landesrat Christoph Luisser (beide FPÖ) haben am Freitag Details zur Abwicklung von Auszahlungen aus dem Coronavirus-Hilfsfonds des Landes präsentiert. Gestartet wird mit der Rückzahlung der vom VfGH aufgehobenen Strafen.

Die „Wiedergutmachung“ könne mit den nun festgelegten Richtlinien starten, sagten die beiden Freiheitlichen in einer Pressekonferenz. „Es geht jetzt darum, Brücken zu bauen und das Kapitel Corona endlich hinter uns zu lassen“, betonte Luisser.

Landbauer bezeichnete den mit 31,3 Millionen Euro dotierten Coronavirus-Hilfsfonds als „Herzstück des Arbeitsübereinkommens“ mit der ÖVP. Niederösterreich sei „Pionier in der Aufarbeitung der politischen Fehler, der gesellschaftlichen Verwerfungen und der Fehleinschätzungen im Umgang mit dieser Krankheit“. Landbauer sprach von einer Entschuldigung „für die völlig misslungenen Zwangsmaßnahmen der Bundesregierung und der gleichgeschalteten Landesregierung“ und einem „Wendepunkt im Auftrag des Wählers und zum Wohle der Niederösterreicher“.

Von aufgehobenen Strafen Betroffene bekommen Brief

Nach dem Beschluss in der Sitzung der Landesregierung am Dienstag sollen laut Landbauer als erster Schritt Ausgleichszahlungen für Strafen starten, die auf Basis von später durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobenen Gesetzen von niederösterreichischen Bezirksverwaltungsbehörden verhängt wurden. Betroffene erhalten ein Schreiben. Wird das mitgeschickte Antwortformular retourniert, wird der Betrag in voller Höhe rückerstattet.

In einem weiteren Schritt können ab 1. September 2023 bis Ende Februar 2025 online Aufwendungen eingereicht werden, die vom ersten Lockdown am 16. März 2020 bis zum 30. Juni 2023 bezahlt wurden. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Asylwerberinnen und -werber sowie subsidiär Schutzberechtigte seien von den Hilfen ausgeschlossen, betonte Landbauer in der Pressekonferenz in St. Pölten. Angesichts einer Prüfungsankündigung durch den Rechnungshof erklärte der Freiheitliche, die Richtlinien seien „rechtlich vollkommen in Ordnung“.

Zahlungen etwa für Impfschäden und Long Covid

Zu den elf Förderkategorien zählen etwa ärztlich bestätigte Impfbeeinträchtigungen in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Schutzinjektion, die (noch) nicht in den Anwendungsbereich des Impfschadengesetzes fallen. Dafür sind bis zu 1.000 Euro vorgesehen, bei einer zusätzlichen Bestätigung über einen stationären Spitalsaufenthalt sind es maximal 1.500 Euro. Impfreaktionen fallen nicht darunter, hieß es.

Long-Covid-Betroffene erhalten einen Pauschalbetrag von 1.000 Euro, bei einem bestätigten Krankenhausaufenthalt 1.500 Euro. Maximal 500 Euro werden etwa für Nachhilfe gewährt, erläuterte Luisser. Förderungen gibt es auch für Vereine und für Härtefälle – etwa bei einer unverschuldeten persönlichen oder familiären Notlage aufgrund der Pandemie.

Stichprobenartige Kontrollen geplant

Kontrolliert werden soll – außer bei den Ausgleichszahlungen für Strafen – stichprobenartig. In allen größeren Kategorien, insbesondere bei der Unterstützung von Vereinen, werden Einzelfälle geprüft, um Missbrauch auszuschließen, sagte Luisser auf Nachfrage. Teilweise gebe es auch einen Beurteilungsspielraum, räumte er ein.

Die Zahl der Anträge sei sehr schwer abzuschätzen. Die Abwicklung erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes. Dadurch entstehende Personalkosten werden nicht durch den Fonds gedeckt, die Mittel würden von der Landesamtsdirektion zur Verfügung gestellt, hielt der Landesrat fest. Er geht davon aus, dass für einen Zeitraum zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgenommen werden müssen.