Der Wolf wurde Dienstagabend von Spaziergängern entdeckt. Er wurde auf Höhe der B19 bei Tulln ans Nordufer der Donau geschwemmt. Die Polizei wurde um 21.50 Uhr informiert, so Polizeisprecher Johann Baumschlager.
Das Tier wurde von der Polizei geborgen und sichergestellt. Die Ermittler bestätigten, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Wolf handelt, der erschossen und in der Donau entsorgt worden sein dürfte.
Tier wird am Nachmittag untersucht
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten bestellte einen Amtstierarzt als Sachverständigen, der das tote Tier am Nachmittag untersuchen sollte. Diese Untersuchung findet laut Baumschlager an der Veterinärmedizinischen Universität Wien statt. Laut ersten Ergebnissen dürfte es sich um einen etwa zweijährigen Wolfsrüden handeln. Weitere Details wurden erst für Donnerstag angekündigt.
Die Ermittlungen führt das Landeskriminalamt. Aus strafrechtlicher Sicht liegt eine „vorsätzliche Schädigung eines Tier- und Pflanzenbestandes“ vor, dafür droht eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.
Neue Wolfsverordnung in Kraft
Grundsätzlich ist es in Niederösterreich seit April Jägerinnen und Jäger unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Wölfe zu vergrämen bzw. zu erschießen. Warnschüsse sind etwa erlaubt, wenn sich ein Wolf in Siedlungen auf unter 100 Meter an Menschen annähert oder wiederholt Futterquellen in einer Siedlung aufsucht. Das gilt auch, wenn ein Wolf Schutzzäune überwindet und darin gehaltene Nutztiere verletzt oder tötet.
Der Abschuss eines Wolfes ist wiederum vorgesehen, wenn ein Tier einem Menschen trotz Vertreibungsversuchen folgt, aggressiv auf Menschen reagiert oder sich Menschen mit Hunden annähert und die Hunde angreift. Das gilt auch, wenn ein oder mehrere Wölfe innerhalb von vier Wochen Zäune überwinden und Nutztiere töten. Nach jedem Warn- oder Abschuss ist sofort der oder die Jagdausübungsberechtigte des jeweiligen Gebiets zu informieren – mehr dazu in Jäger dürfen ab sofort Wölfe erschießen (noe.ORF.at; 1.4.2023).