Bilder vom Waldbrand in Kaltenbach
BFK WT / St. Mayer
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Chronik

Waldbrandverordnung in 14 Bezirken in Kraft

Aufgrund der anhaltenden Hitze und damit verbundener Trockenheit sind in mittlerweile 14 Bezirken in Niederösterreich Waldbrandverordnungen erlassen worden. In einem weiteren gibt es diesbezügliche Vorbereitungen.

Untersagt ist in den Waldgebieten bzw. deren Gefährdungsbereich jegliches Entzünden von Feuer – also etwa auch das Grillen – sowie das Rauchen. Der Gefährdungsbereich ist dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers oder Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Verboten ist in den betroffenen Regionen auch, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Zigaretten wegzuwerfen. Übertretungen werden mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro bzw. mit Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen geahndet.

Aktuell gilt in folgenden Bezirken eine Waldbrandverordnung: Amstetten, Baden, Bruck a. d. Leitha, Gänserndorf, Gmünd, Hollabrunn, Horn, Krems, Melk, Mödling, Neunkirchen, Waidhofen a. d. Thaya, Wiener Neustadt und Zwettl. In Vorbereitung ist die Verordnung im Bezirk Lilienfeld.

„Wir sehen, wie schnell kleine Funken zu großen Waldbränden führen können“, warnte der für Katastrophenschutz zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP). „Und auch wenn wir in die Ausrüstung und Ausbildung der Feuerwehren und auf insgesamt über 200 Waldfachpläne setzen: Weder ein Lagerfeuer im Wald noch eine weggeworfene Zigarette sind Kavaliersdelikte und können große Schäden ausrichten.“