Chronik

Landesjagdverband verurteilt Wolfsabschuss

Nach dem Fund eines leblosen Wolfes in der Donau und der Untersuchung des Kadavers steht seit Donnerstag fest, dass er durch einen gezielten Schuss getötet wurde. Während die Suche nach dem Schützen läuft, verurteilt der Landesjagdverband den Abschuss aufs Schärfste.

Die bisherigen Ermittlungen rund um den tot aufgefundenen Wolf ergaben, dass höchstwahrscheinlich ein Jagdgewehr verwendet worden war – mehr dazu in Wolf durch „gezielten Schuss“ getötet (noe.ORF.at; 13.7.2023). Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass ein Jäger oder eine Jägerin das Tier getötet hat, denn der Besitz solcher Waffen ist zwar registrierungspflichtig, sie können aber von jeder oder jedem ab 18 Jahren gekauft werden.

Der Landesjagdverband verurteilte den illegalen Abschuss am Donnerstag jedenfalls aufs Schärfste: „Wer auch immer das getan hat, sollte auch die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen“, so Sylvia Scherhaufer, die Generalsekretärin des niederösterreichischen Landesjagdverbandes. „Solche illegalen Handlungen sind zu verurteilen, noch dazu wo es in Niederösterreich eine Wolfsverordnung gibt, die auch eine legale Entnahme des Wolfes ermöglicht“, sagte Scherhaufer.

Abschuss von Problemwölfen muss gemeldet werden

Eine Entnahme eines Wolfes, also ein Abschuss, ist an strenge Auflagen gebunden, so Scherhaufer. „Wenn ein problematisches Verhalten eines Wolfes vorliegt, ist es möglich, in diesem Revier einen Abschuss zu tätigen, und das ist dann umgehend an die Behörde zu melden.“ Seit Inkrafttreten der Wolfsverordnung Anfang April war das aber noch nicht der Fall.

Der Wolf, der bei Tulln ans Donauufer geschwemmt wurde, wurde Dienstagabend von Passanten entdeckt – mehr dazu in Erschossener Wolf in Donau gefunden (noe.ORF.at; 12.7.2023). Die Polizei bittet jetzt um Unterstützung aus der Bevölkerung – konkret geht es darum, ob jemand auffällige Beobachtungen rund um den 11. Juli entlang der Donau im Raum Tulln machte.