Wirtschaft

Zitronensäurewerk von Höchstgericht verzögert

Der Verwaltungsgerichtshof ortet Mängel bei der bisher erteilten Genehmigung für ein Zitronensäurewerk in der Wachau. Das Bundesverwaltungsgericht hatten zuvor grünes Licht für das Projekt gegeben. Das Höchstgericht hob diese Entscheidung nun auf.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bestätigte Umweltverträglichkeitsprüfungs-Genehmigung für eine geplante Zitronensäureproduktionsanlage der Jungbunzlauer Austria AG in Bergern, einem Ortsteil von Zelking-Matzleinsdorf (Bezirk Melk), aufgehoben. Seit Jahren protestiert die Bürgerinitiative „Ritter der Au“ gemeinsam mit Privatpersonen gegen das Großprojekt an der Donau. Land und Bundesverwaltungsgericht hatten den Bau zuletzt genehmigt. Jungbunzlauer hatte daraufhin im Vorjahr mit ersten Arbeiten begonnen – mehr dazu in Weiter Proteste gegen Zitronensäurefabrik (noe.ORF.at; 24.1.2022).

Nun konnten die Gegnerinnen und Gegner vor dem Verwaltungsgerichtshof einen Erfolg erzielen: Das Höchstgericht beauftragte das Bundesverwaltungsgericht mit einer Überarbeitung seines Erkenntnisses. Das BVwG-Erkenntnis wurde wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Geortet wurde u.a. eine „mangelhafte“ Begründung des Bundesverwaltungsgerichts.

Fehlende mündliche Verhandlung

Der Verwaltungsgerichtshof kritisierte, dass die Argumente der Bürgerinitiative vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht in ausreichendem Maße gehört worden seien. Es habe keine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht stattgefunden, erklärte Anwältin Fiona List, die die Gegnerinnen und Gegner sowie die „Ritter der Au“ vertritt und Rechtsmittel eingelegt hatte, gegenüber noe.ORF.at.

Geplante Zitronensäurefabrik
Jungbunzlauer
Die geplante Fabrik direkt an der Donau

Die Rechtsanwaltskanzlei wertete das Erkenntnis des Höchstgerichts als „vernichtende Kritik an der Entscheidung des BVwG“. Das Erkenntnis habe aufschiebende Wirkung, es dürfe daher vorerst keine Bautätigkeit gesetzt werden, heißt es. „Die Entscheidung des VwGH bestätigt die Bedeutung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit bei der Planung und Umsetzung von Projekten und vor allem deren rechtskonforme gerichtliche Überprüfung“, so die Kanzlei in einer Aussendung.

Das Unternehmen Jungbunzlauer betonte, es handle sich um einen reinen Verfahrensfehler seitens des Bundesverwaltungsgerichts. „Das Bundesverwaltungsgericht wird daher die mündliche Verhandlung nun nachholen müssen – dies wird aber am Ergebnis des Verfahrens nämlich, dass das Vorhaben umweltverträglich und genehmigungsfähig ist, nichts ändern“, heißt es in einer Stellungnahme. „Jungbunzlauer wird das Bundesverwaltungsgericht bei der Sanierung des Verfahrensfehlers vollinhaltlich unterstützen und an der Projektumsetzung festhalten,“ heißt es weiter.

Kritiker: Negative Umweltauswirkungen

Kritiker des Projekts in der Gemeinde Zelking-Matzleinsdorf befürchten erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel. Der CO2-Ausstoß sei in dem bisherigen Verfahren noch nicht ausreichend geprüft worden, hieß es in der Aussendung. Die UVP-Genehmigung wurde 2019 beantragt und im November 2020 von der Landesregierung erteilt, das BVwG-Erkenntnis stammt vom 2. November 2021.

Das Verfahren wird nun vor dem BVwG fortgesetzt. Das Gericht müsse nun eine mündliche Verhandlung zu einzelnen Fachbereichen wie Lärm und Luft durchführen, in der auch Gutachten erörtert werden müssten, hieß es von der List Rechtsanwalts GmbH.

Die Landessprecherin und Klubobfrau der Grünen, Helga Krismer, zeigte sich erfreut über das VwGH-Erkenntnis. „Der Rechtsstaat funktioniert, wenn in Niederösterreich bei Umweltverfahren schlampig gearbeitet wird. Sowohl die Klimaschädlichkeit des Projektes wie auch das Vorbringen der Bürgerinitiative wurden nicht ausreichend beachtet“, teilte Krismer in einer Aussendung mit.

Die Volkspartei Niederösterreich betonte in einer Aussendung, dass im VwGH-Erkenntnis nicht die inhaltliche Entscheidung des Landes kritisiert worden sei, sondern das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes. „Deshalb muss Krismer ihre Kritik in Wirklichkeit nicht an das Land, sondern an das BVwG richten“, sagte der Sprecher für Naturschutz und Umwelt der ÖVP im Landtag, Josef Edlinger.