Landesgericht St. Pölten
ORF.at/Roland Winkler
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Gericht

Kirchstetten: Pflegeheim-Prozess geht weiter

Die Causa Pflegeheim Kirchstetten (Bezirk St. Pölten) wegen mutmaßlich gequälter Personen beschäftigt die Justiz weiter. Nach Aufhebung mancher Urteile durch den Obersten Gerichtshof (OGH) wird am 31. August im zweiten Rechtsgang verhandelt.

Weil der Oberste Gerichtshof (OGH) die im Jahr 2021 erfolgten Schuldsprüche für drei von vier früheren Mitarbeitern der Einrichtung teilweise aufgehoben hat, wird kommende Woche im zweiten Rechtsgang verhandelt. Nach einer Berufung hat das Oberlandesgericht Wien indes die Strafe gegen eine Mitbeschuldigte auf zwei Jahre unbedingt erhöht.

Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidigung hatte der OGH im März in einer Entscheidung Mängel in der Urteilsausfertigung festgestellt. Zu einzelnen vorgeworfenen Handlungen müsse nun noch einmal verhandelt werden, erläuterte Birgit Eisenmagen, Sprecherin des Landesgerichts St. Pölten. Der Schöffenprozess richtet sich gegen zwei Frauen – Jahrgang 1964 und 1967 – und einen 1990 geborenen Mann. Zeugen seien für die Verhandlung am 31. August keine geladen, sagte die Sprecherin auf Anfrage.

Im Fall einer 1986 geborenen Angeklagten wurde der Schuldspruch rechtskräftig. Über die Strafberufung entschied das Oberlandesgericht Wien, das Anfang Mai die Strafe von einem Jahr bedingt auf zwei Jahre unbedingt erhöhte, wie Eisenmagen mitteilte.

Schwere Vorwürfe gegen Beschäftigte des Heims

Die Angeklagten im Alter von 30 bis 56 Jahren waren ab 2020 wegen Quälens oder Vernachlässigens sowie sexuellen Missbrauchs wehrloser oder psychisch beeinträchtigter Personen und wegen Körperverletzung vor Gericht gestanden. Die drei Frauen und der Mann sollen als Pfleger bzw. Pflegehelfer von März bis Oktober 2016 alte Menschen geschlagen und beschimpft sowie die hilflosen Bewohner gequält und zu heiß geduscht haben.

Die Vorwürfe basierten im Wesentlichen auf Anzeigen von Heimmitarbeitern und Nachrichten in einer WhatsApp-Gruppe. Das Quartett wurde in dem Schöffenverfahren im Februar 2021 zu bedingten Haftstrafen im Ausmaß von zwölf bis 18 Monaten verurteilt, zwei Angeklagte erhielten auch Geldstrafen.