Die A23 wurde blockiert, Aktivistinnen und Aktivisten klebten sich fest.
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Politik

„Klimakleber“: Mikl-Leitner fordert schärfere Strafen

Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat am Mittwoch in einem Brief an Justizministerin Alma Zadic (Grüne) erneut deutlich schärfere Strafen für „Klimakleber“ gefordert. Diese sollen auch abschreckend wirken.

„Die großen Herausforderungen des Klimaschutzes brauchen eine möglichst breite gesellschaftliche Akzeptanz. Mit ihren immer radikaleren Klimaprotesten bringen Klimakleberinnen und Klimakleber aber immer größere Teile der Bevölkerung gegen sich auf“, so Mikl-Leitner in dem Schreiben an die Justizministerin. Es sei zu befürchten, dass die Zeit um den Schulstart wieder verstärkt für Straßenblockaden genutzt werde.

„Die Aktivistinnen und Aktivisten nehmen auf unsere Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens und unsere Rechtsvorschriften keinerlei Rücksicht. Das führt uns drastisch vor Augen, dass die derzeit geltenden Bagatellstrafen keine abschreckende Wirkung zeigen und die österreichische Rechtsordnung auf diese Form der Dauerblockaden nicht ausreichend vorbereitet ist“, meinte die Landeshauptfrau. Großbritannien habe etwa bereits auf diese „unzumutbaren Störaktionen“ reagiert, dort würden mehrjährige Haftstrafen drohen.

Gerichtliche Strafbarkeit „höchst überfällig“

Bereits vor der niederösterreichischen Landtagswahl im Jänner hatte Mikl-Leitner Verschärfungen gefordert und für eine Änderung des Versammlungsrechts plädiert. „Während das Innenministerium meinen Vorschlag mittlerweile in einen Gesetzesentwurf gegossen hat, schaut das Justizministerium dieser Entwicklung auf Europas Straßen bis jetzt leider nur zu“, hieß es in dem Schreiben. Eine gerichtliche Strafbarkeit von „Klimakleber“-Aktionen sei laut der Landeshauptfrau „höchst überfällig, wenn diese Einsatzfahrzeuge blockieren und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, andere gefährdet werden“.

Der vor Kurzem bekannt gewordene ÖVP-Vorschlag sieht vor, dass der Leiter bzw. die Leiterin der Versammlung dafür sorgen muss, dass die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen nicht behindert wird. Hier droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 720 Euro. „Wer die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen behindert und dadurch eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit anderer Personen herbeiführt“, soll mit bis zu drei Monaten Haft rechnen müssen. Die Grünen als Koalitionspartner im Bund zeigten sich nach Bekanntwerden des Vorschlags nicht erfreut.

„Die Aktivistinnen und Aktivisten steigern sich immer weiter in der Radikalität ihrer Maßnahmen“, meinte die ÖVP-Politikerin. Das gehe so lange, „bis etwas Schreckliches passiert und in Österreich Menschen bei diesen Protesten zu Schaden kommen“ oder der Gesetzgeber wieder das Heft des Handelns in die Hand nehme.

Grüne: „Genügend rechtliche Möglichkeiten“

Für die Grünen reagierte nicht die Ministerin selbst auf den Brief, sondern Justizsprecherin Agnes Prammer: „Grundsätzlich ist das Versammlungsrecht wie auch das Demonstrationsrecht eines der wesentlichsten in einer Demokratie. Es hat einen ganz besonderen Schutz in unserer Verfassung und wird auch vom Höchstgericht ganz sensibel ausgelegt. Schon jetzt gibt es genügend rechtliche Möglichkeiten um einzugreifen, wo eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen passiert. Das haben auch mehrere Regierungsmitglieder, darunter der Bundeskanzler, mehrmals in den vergangenen Monaten betont.“

Kritik an der immer wieder aufkommenden Forderung nach strengeren Strafen für Klimakleber äußerte zuvor bereits die neue Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, Shoura Hashemi, im Gespräch mit der APA: „Das Recht auf Protest ist ein sehr schützenswertes Gut.“ Sie zeigte sich außerdem erschüttert über eine Unique-Research-Umfrage für das Nachrichtenmagazin „profil“, in der mehr als drei Viertel der Österreicherinnen und Österreicher Haftstrafen befürworten. Ihr Eindruck sei, dass auf Klima-Protest „von staatlichen Stellen teilweise sehr exzessiv reagiert wird“ und diese rigide Reaktion in Teilen der Bevölkerung als verhältnismäßig angesehen wird: „Aber zivile Protestaktionen gehören einfach nicht kriminalisiert.“