Coronavirus Schutzmasken ausverkauft
ORF.at/Christian Öser
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Coronavirus

CoV-Fonds: Aufstockung nicht ausgeschlossen

Nach Rückerstattungen für widerrechtlich erteilte CoV-Strafen können ab September weitere Unterstützungen aus dem Covid-Hilfsfonds beantragt werden – etwa für Therapiekosten. Landesrat Christoph Luisser (FPÖ) schließt eine mögliche Aufstockung des Fonds nicht aus.

Der 31,3 Millionen schwere niederösterreichische Fonds soll „für Gerechtigkeit sorgen – und Gräben schließen, die die Pandemie durch die Gesellschaft gezogen hat“, so wurde er von der Landes-ÖVP sowie von Niederösterreichs Freiheitlichen charakterisiert. Bereits in den vergangenen Monaten wurden Strafen zurückgezahlt, die auf Basis von Gesetzen oder Verordnungen verhängt worden waren, die der Verfassungsgerichtshof (VfGH) später aufgehoben hat. Auch ein Teil der Anwaltskosten wurde rückerstattet. Im September beginnt nun die nächste Phase.

Von dem Fonds gedeckt werden eine Reihe möglicher Folgekosten durch die Pandemie. Ab kommender Woche kann man etwa auch einen Antrag stellen, wenn man eine ärztlich bestätigte Impfbeeinträchtigung durch eine Covid-Impfung hat oder wenn man an Folgen einer Long-Covid-Erkrankung leidet. Auch Kosten für Psychotherapie können eingereicht werden, sofern man psychische Beeinträchtigungen durch die Pandemie erlitt und diese zwischen dem ersten Lockdown und Juni dieses Jahres behandeln ließ.

Sonstige auf das Virus zurückzuführende Therapien können ebenfalls gefördert werden, ebenso gibt es Zuschüsse für Nachhilfekosten von Schülerinnen und Schülern. Möglich sind Anträge auch für Menschen, die unverschuldet in Notlagen gerieten, sowie für besondere Härtefälle, zudem stehen Zuschüsse für Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.

Nächste Förderrunde für Vereine

Weitere Förderungen folgen in einem halben Jahr, sie betreffen dann Vereine. Diese können in einem halben Jahr Anträge stellen, sofern sie sich für Menschen einsetzen, die Beeinträchtigungen durch eine Coronavirus-Erkrankung oder durch die Impfung davongetragen haben oder wenn sie Aktivitäten anbieten, die die psychische und physische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen fördern.

Möglich ist die Antragstellung laut Auskunft der Website des Landes von 1. September bis Ende Februar 2025. Eingereicht werden können die Anträge ebenfalls direkt in der Website, wo auch alle dafür nötigen detaillierten Informationen zu Berechtigungen und über die Maximalhöhe der jeweiligen Unterstützungsbeträge nachzulesen sind.

Landesrat Christoph Luisser (FPÖ)
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Landesrat Christoph Luisser (FPÖ): „Ich hoffe natürlich, dass der Fonds, soweit möglich, auch ausgeschöpft wird.“

Luisser schließt Aufstockung der Mittel nicht aus

Der für den Covid-Fonds zuständige Landesrat Christoph Luisser (FPÖ) bezeichnete die niederösterreichischen Förderungen am Donnerstag gegenüber noe.ORF.at als „österreichweit einzigartiges Modell“, von dem er sich erhoffe, dass weitere Bundesländer ähnliche Maßnahmen ergreifen würden. Dass einzelne Betroffene von Impfschäden Doppelförderungen erhalten könnten – zusätzlich zum bundesweiten Impfschadengesetz – stellt Luisser in Abrede. Der Fonds lege sein „Augenmerk hauptsächlich auf jene Impfbeeinträchtigungen, die noch nicht nach dem Impfschadengesetz abgehandelt worden sind“.

Bisher seien mehr als 120.000 Euro an Zuschüssen genehmigt worden. Diese beziehen sich auf jene Personen der ersten Förderrunde, die widerrechtlich ausgestellte Strafen bezahlt haben und per Brief darüber informiert wurden. Ob und wie schnell der Fonds mit einer Summe von 31,3 Mio. Euro ausgeschöpft wird, lasse sich Luisser zufolge noch nicht abschätzen. Sollte der Fördertopf tatsächlich rasch leer sein, „dann wird man sich vielleicht über eine Aufstockung unterhalten müssen“.

Land verlangt Bestätigung über negative CoV-Auswirkungen

Bezüglich der ab kommender Woche startenden Antragsperiode für Privatpersonen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Pandemie betonte der Landesrat, dass die negativen Auswirkungen auch bestätigt sein müssen. „In der Regel braucht es eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Erkrankung bzw. Impfbeeinträchtigung vorgelegen hat oder vorliegt.“

Auf die Frage, wie das Land mit diesen sensiblen Gesundheitsdaten umgehen werde, antwortete Luisser, dass „35 qualifizierte Mitarbeiter des Landes“ mit der Abwicklung des Fonds beschäftigt seien und „selbstverständlich wurde die Corona-Wiedergutmachung unter vielfacher juristischer Expertise ausgearbeitet“, die zudem „alle datenschutzrechtlichen Maßgaben“ einhalten. „Letztlich basieren die Angaben auf einer Selbstauskunft, die auch eine Zustimmung des Antragstellers zur Verwendung seiner Daten inkludiert“, so Luisser.

Landesrat Luisser über CoV-Fonds

Landesrat Christoph Luisser ist für den Coronavirus-Fonds zuständig und spricht in „Niederösterreich heute“ über die Summe an Geld, die bisher geflossen ist. Außerdem gibt er eine Prognose, wie viel künftig noch abgerufen wird. Zudem erklärt er, ob es durch den CoV-Fonds auch zu Doppelförderungen kommen kann.