Die Seehäuser am Sonnenweiher
APA/VI-Engineers/Squarebytes
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Politik

„Mini-Dubai“: BH erteilt inhaltlicher Prüfung Absage

Das Bauprojekt Sonnenweiher in Grafenwörth (Bezirk Tulln) sorgt weiterhin für Diskussionen. Nach anfänglicher Kritik wurde eine Prüfung durch die Bezirkshauptmannschaft eingeleitet. Nun steht fest: Eine Prüfung über die Rechtmäßigkeit von Gemeindebeschlüssen gibt es nicht.

Seit Juli steht das Bauprojekt Sonnenweiher, eine Reihenhaussiedlung mit 200 Häuser, die rund um einen Foliensee angelegt sind und daher auch als „Mini-Dubai“ bezeichnet wurde, im medialen Fokus. Nicht zuletzt deshalb, weil Bürgermeister Alfred Riedl (ÖVP) durch das Projekt selbst profitiert haben soll. Konkret soll er durch Grundstücks-Deals rund eine Million Euro verdient haben – mehr dazu in Häuser am Foliensee: Aufregung in Grafenwörth (noe.ORF.at, 5.7.23).

Mit Aufkommen der Vorwürfe wurde auch eine Prüfung durch die Bezirkshauptmannschaft (BH) Tulln eingeleitet. Nun steht jedoch fest, dass es keine erneute Prüfung durch die BH geben wird, ob die Beschlüsse im Gemeinderat rechtmäßig zustande gekommen waren. Das Büro des für die Gemeindeaufsicht zuständigen Landesrats Ludwig Schleritzko (ÖVP) bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht des „Kurier“.

Fünf Beschlüsse untersucht

Konkret wurden von der Bezirksbehörde fünf Beschlüsse noch einmal genauer unter die Lupe genommen. Ein Beschluss rund um die Verschiebung der Grenzen zwischen den Katastralgemeinden Seebarn und Grafenwörth, ohne die das Projekt nicht möglich gewesen wäre, ist bereits verjährt, heißt es im Bescheid der BH. Eine Aufhebung eines Beschlusses sei nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr möglich.

Weitere vier Beschlüsse beziehen sich auf Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes, etwa der Siedlungserweiterung und der Verkehrserschließung. Hinsichtlich dieser Beschlüsse verweist die BH auf das Land. Die Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht habe die Gemeinderatsbeschlüsse damals überprüft und die Änderungen genehmigt. Damit sind sie rechtskräftig.

Im Büro von Landesrat Schleritzko weist man zudem darauf hin, dass sämtliche Beschlüsse eine Mehrheit erhalten haben, die auch dann bestehe, wenn ein Mitglied des Gemeinderats befangen gewesen wäre. Die Beschlüsse würden damit in jedem Fall also weiterhin gültig bleiben, sagt ein Sprecher.

Weitere Prüfungen im Gange

Unabhängig von der Prüfung der Bezirkshauptmannschaft werden derzeit Grundstücksan- und verkäufe der Gemeinde der vergangenen 15 Jahre durch die Gemeindeaufsicht des Landes und den Landes-Rechnungshof untersucht. Ergebnisse dazu waren schon für den Schulstart angekündigt, sie verzögern sich nun aber auf unbestimmte Zeit, heißt es beim Land.