Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Jugendlichen grob fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung vor. Der Strafantrag wurde vergangene Woche bei Gericht eingebracht, bestätigt eine Sprecherin. Die Erhebungen in dieser Causa wurden anfangs gegen Unbekannt geführt, seit Februar ermittelte die Justiz nun gegen die Betroffenen – mehr dazu in Tod zu Silvester: Ermittlungen gegen vier Personen (noe.ORFat, 21.7.2023).
Mehrere Einheimische hatten in der Silvesternacht kurz vor 0.30 Uhr auf einem Feld in St. Johann am Steinfelde, einer Katastralgemeinde von Ternitz, Kugelbomben gezündet. Ein 18-Jähriger dürfte sich bei der Explosion in unmittelbarer Nähe zu dem Böller aufgehalten haben, er verstarb noch an Ort und Stelle. Ein Gleichaltriger wurde lebensgefährlich verletzt, er starb eine Woche später im Krankenhaus.
Gemeinsam gekauft und abgeschossen
Die vier Angeklagten sollen den Böller gemeinsam mit einem der Todesopfer im Vorjahr in Tschechien gekauft und ohne behördliche Bewilligung sowie unter Missachtung der Warnhinweise nach Österreich illegal importiert haben. Außerdem sollen sie am Silvesterabend gemeinsam eine Vorrichtung zum Abschießen der Raketen gebaut bzw. diese Vorbereitungsarbeiten unterstützt haben.
Für den Abschuss hatten die Jugendlichen auch keinen fachlichen Nachweis, heißt es im Strafantrag, die Abschussvorrichtung – Plastikrohre, die in die Erde gesteckt wurden – sei nicht fachgerecht gewesen. Zwei Beschuldigte wurden damals selbst schwer verletzt, erlitten u.a. schwere Verbrennungen und wurden in Spitäler gebracht. Die anderen beiden wollten das Abschießen aus sicherer Entfernung filmen und blieben unverletzt.
Demnächst müssen sich die vier Jugendlichen im Alter von 17 bis 20 Jahren am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten. Ein Prozesstermin steht laut einer Sprecherin noch nicht fest. Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten bis zu drei Jahren Haft.