Gericht

Prozess: Militärkommandant freigesprochen

Mit einem Freispruch im Zweifel hat am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten ein Prozess wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung gegen den vom Dienst enthobenen Landesmilitärkommandanten Martin Jawurek geendet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angelastet worden war dem 57-Jährigen ein vom November 2022 datierender Übergriff auf eine Mitarbeiterin, den der Brigadier stets bestritt. Zugetragen hat sich der Vorfall am 8. November vergangenen Jahres. Damals gab es laut Staatsanwaltschaft zwei Veranstaltungen in der Kaserne in St. Pölten.

Zu späterer Stunde habe der leicht betrunkene Landesmilitärkommandant die betroffene Gastromitarbeiterin unter dem Vorwand eines Vier-Augen-Gesprächs in ein abgedunkeltes Nebenzimmer gelockt. In dem Raum soll sich Jawurek der Frau angenähert haben. Letztlich kam es zum Geschlechtsverkehr. Dem Brigadier wurde seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, „seine Machtposition ausgenutzt“ zu haben, weil er zuvor recht offensiv auf eine vom Opfer angepeilte Versetzung angespielt haben soll.

Freispruch für Militärkommandant Jawurek

Am Landesgericht St. Pölten ist am Donnerstag der Prozess gegen den mittlerweile suspendierten Landesmilitärkommandanten Martin Jawurek mit einem nicht rechtskräftigen Freispruch zu Ende gegangen. Dem 57-Jährigen wurde ein Übergriff auf eine Mitarbeiterin vorgeworfen.

Die Frau wandte sich später an ihren direkten Vorgesetzten, der den Vorfall letztlich intern meldete. Vom Verteidigungsministerium wurde Anzeige erstattet – was das Opfer eigentlich gar nicht im Sinn hatte – mehr dazu in Schwerer Vorwurf gegen Militärkommandanten (noe.ORF.at; 17.11.2022). Für Verteidiger Manfred Ainedter liegt generell ein „nicht sehr kluger Fall eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zwischen erwachsenen Menschen“ vor, wie er in seinem Schlussplädoyer unterstrich.

Jawurek auf besagten Abend „nicht stolz“

Der erste Verhandlungstag in der Causa war am 11. Juli großteils ohne Beobachter in Szene gegangen. Noch vor der Befragung Jawureks wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Opfervertreterin ausgeschlossen. Ebenfalls nicht zu sehen war die per Video vorgespielte Einvernahme der betroffenen Frau.

Am Donnerstag gab ein hochrangiger Offizier Auskunft über den generellen Besetzungsablauf von Posten im Landesmilitärkommando. Der Hauptbelastungszeugin sei die angestrebte Versetzung im Rahmen einer Ausschreibung mittlerweile gewährt worden, die Frau sei die einzige Bewerberin gewesen. Jawurek hätte in seiner ursprünglichen Funktion – rein theoretisch gesprochen – „eigentlich“ in keiner Form eine Möglichkeit gehabt, eine entsprechende Versetzung zu verhindern, sagte der 59-Jährige. Generell sei Jawurek „immer äußerst korrekt zu jedem Untergebenen gewesen“.

Ein zweiter Offizier berichtete im Zeugenstand von einem Gespräch mit der betroffenen Frau, die ihm im Dezember 2022 vom Übergriff erzählt habe. Über ihre Eindrücke vom 8. November des Vorjahres befragt wurden auch mehrere damalige Grundwehrdiener, deren Aussagen wenig erhellende Aufschlüsse einbrachten. Jawurek selbst betonte abschließend, dass die Möglichkeit, Zwangsmaßnahmen gegen eine Frau zu setzen, „in den Genen eines österreichischen Offiziers“ nicht vorkomme. Er sei auf besagten Abend aber „nicht stolz“.

Freispruch erfolgte „im Zweifel“

Staatsanwalt Leopold Bien räumte ein, dass das Geschehen nicht leicht zu beurteilen sei, forderte aber aus general- und spezialpräventiven Gründen einen Schuldspruch. Verteidiger Ainedter zeigte sich „sicher, dass man hier nur mit Freispruch vorgehen kann“.

Dieser Ansicht folgte letztlich auch die Einzelrichterin. Für eine Verurteilung sei insgesamt zu wenig vorgelegen, hieß es nach dem Freispruch, der betonter Weise „im Zweifel“ erfolgt sei. Die Betroffene habe grundsätzlich einen glaubwürdigen Eindruck gemacht, sich aber auch oftmals widersprochen. Der Geschlechtsakt sei laut den Ergebnissen des Beweisverfahrens nicht gegen den Willen der Frau passiert, zudem liege keine Ausnützung einer Zwangslage vor. Aus rechtlichen Gründen sei daher der Tatbestand der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung nicht erfüllt.

Für das Verteidigungsministerium werden mit der Entscheidung vom Donnerstag vorerst noch keine Schritte notwendig. Die Rechtskraft des Urteils werde nun abgewartet, sagte Bundesheersprecher Michael Bauer. Erst dann könnten etwaige disziplinäre Maßnahmen geprüft werden.