Chronik

Freispruch für Militärkommandant rechtskräftig

Der Freispruch vom Vorwurf der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung für den vom Dienst enthobenen Landesmilitärkommandanten Martin Jawurek ist jetzt rechtskräftig. Es wurden keine Rechtsmittel gegen das Urteil erhoben.

Vergangenen Donnerstag ist Jawurek im Zweifel freigesprochen worden, das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Völlig abgehandelt ist der Fall für Jawurek aber noch nicht. Das bereits eingeleitete, aber aufgrund der gerichtlichen Aufarbeitung ruhende Disziplinarverfahren werde nun wieder aufgenommen und durch eine Kommission zu Ende geführt, sagte Bundesheersprecher Michael Bauer. Entschieden werde in diesem Rahmen auch über die Dienstenthebung.

Angelastet worden war dem 57-Jährigen ein vom November 2022 datierender Übergriff auf eine Mitarbeiterin, den der Brigadier stets bestritt. Bei Veranstaltungen in der Kaserne in St. Pölten habe der leicht betrunkene Landesmilitärkommandant die betroffene Gastromitarbeiterin zu späterer Stunde unter dem Vorwand eines Vier-Augen-Gesprächs in ein abgedunkeltes Nebenzimmer gelockt, so der Vorwurf.

In dem Raum soll sich Jawurek der Frau angenähert haben. Letztlich kam es zum Geschlechtsverkehr. Dem Brigadier wurde seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, „seine Machtposition ausgenutzt“ zu haben, weil er zuvor recht offensiv auf eine vom Opfer angepeilte Versetzung angespielt haben soll.

Für eine Verurteilung sei zu wenig vorgelegen

Für eine Verurteilung sei insgesamt zu wenig vorgelegen, hieß es vergangene Woche nach dem Freispruch, der betonter Weise „im Zweifel“ erfolgt sei. Die Betroffene habe grundsätzlich einen glaubwürdigen Eindruck gemacht, sich aber auch oftmals widersprochen.

Der Geschlechtsakt sei laut den Ergebnissen des Beweisverfahrens nicht gegen den Willen der Frau passiert, zudem liege keine Ausnützung einer Zwangslage vor. Aus rechtlichen Gründen sei daher der Tatbestand der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung nicht erfüllt.