Gericht

Unfall mit Faschingswagen: Geldstrafen

Nach einem Unfall bei einem Faschingsumzug in Reisenberg (Bezirk Baden) mit 17 teils Schwerverletzten haben sich am Mittwoch fünf Angeklagte in Wiener Neustadt vor Gericht verantworten müssen. Sie wurden nicht rechtskräftig zu teilbedingten Geldstrafen verurteilt.

Die fünf Personen, die den Wagen umgebaut bzw. freigegeben hatten, wurden am Mittwochnachmittag wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der Unfall hatte sich am Faschingssamstag ereignet. Die Seitenwand des Tiefladers, der von einem Traktor gezogen wurde, hatte kurz vor Ende des Umzugs in einer Linkskurve nachgegeben.

Mehrere Teilnehmer fielen auf die Straße bzw. in den Graben. 17 Personen wurden nach Gerichtsangaben verletzt, acht davon schwer. Ein 43-Jähriger aus dem Bezirk Baden wurde in das Krankenhaus Wien-Meidling geflogen. Ein Großaufgebot an Helfern war im Einsatz – mehr dazu in Unfall mit Faschingswagen (noe.ORF.at; 18.2.2023).

Prozess nach Unfall mit Faschingswagen

Fünf Männer müssen sich nach einem Unfall mit einem Faschingswagen am Mittwoch vor dem Landesgericht Wiener Neustadt verantworten.

Der Lenker, der sich von der Unfallstelle entfernt hatte, musste sich am Mittwoch auch wegen Imstichlassen eines Verletzten verantworten. Von diesem Vorwurf wurde er freigesprochen. Eine – von der Staatsanwaltschaft angelastete – grobe Fahrlässigkeit wurde vom Gericht nicht angenommen.

Verteidiger: „Mildes Urteil“

Die Verteidiger sprachen nach dem Prozess von einem milden Urteil, auf Rechtsmittel haben die Angeklagten verzichtet. Die Richterin begründete ihr Urteil u.a. damit, dass die Männer nicht das erforderliche Wissen für die Konstruktion eines Faschingswagens für so viele Personen gehabt und sich auch nicht entsprechend informiert hätten. Der Gesetzgeber wolle Faschingsumzüge als Teil des Brauchtums zwar fördern, man dürfe aber nicht sorglos handeln.

Als mildernde Umstände führte die Richterin den ordentlichen Lebenswandel der Angeklagten an. Außerdem habe das Gericht den Eindruck gewonnen, dass die Männer Lehren aus dem Unfall ziehen. Von den 17 verletzten Personen haben sich zwei dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Ihnen wurden 1.000 bzw. rund 2.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, für weitere Forderungen wurden sie auf den Zivilrechtsweg verwiesen.