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APA/HELMUT FOHRINGER
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Chronik

Prozess um Blackwater-Gründer Prince gestartet

In Wr. Neustadt hat am Donnerstag nach langen Ermittlungen gegen die Airborne Technologies GmbH rund um die Ausfuhr von zwei Flugzeugen der Prozess wegen des Verstoßes gegen das Kriegsmaterialgesetz gestartet. Unter den Angeklagten: Blackwater-Gründer Erik Prince.

Fünf Angeklagte mussten sich beim Prozessauftakt am Donnerstag vor Gericht in Wiener Neustadt verantworten, unter ihnen ist Erik Prince, Blackwater-Gründer, Geschäftsmann und Intimus von Ex-US-Präsident Donald Trump. Das Quintett bekannte sich „nicht schuldig“. Fortgesetzt wird die Verhandlung am 14. Dezember.

Kern des Vorwurfes ist, dass zwei von der Frontier Services Group (FSG) beigestellte zivile Agrarflugzeuge der Marke Ayres Thrush zu militärischen Maschinen umgebaut und ohne die dann erforderliche Bewilligung nach dem Kriegsmaterialgesetz in das Ausland gebracht worden sein sollen.

Eingebaut wurden laut Strafantrag durch Mitarbeiter der Airborne Technologies GmbH u. a. Panzerungen im Bereich des Triebwerks und des Cockpits, Zusatztanks im Einbauraum der Sprühmitteltanks sowie eine Spezialkamera, mit der nach Angaben des Staatsanwalts „Zielmarkierung und Zielbeleuchtung“ möglich seien. Weiters seien vier zusätzliche Aufhängungen an den Tragflächen angebracht worden. Zudem seien die Treibstofftanks mit Aluminium ausgefüllt worden – zur Hintanhaltung der Explosionsgefahr.

Verteidiger: „Einordnung rechtlich falsch“

Norbert Wess, der Prince und zwei weitere Angeklagte verteidigt, betonte in seinem Eröffnungsvortrag, dass sich weder aus den einzelnen Umbauten für sich noch durch die Modifikationen in einer Gesamtschau die Eigenschaft als Kriegsmaterial ergebe. „Wir vertreten mit fester Überzeugung den Standpunkt, dass die Einordnung rechtlich falsch ist“, betonte der Rechtsanwalt. Verwiesen wurde auf die Beweisergebnisse sowie mehrmals auch auf das Gutachten des Sachverständigen Ingo Wieser.

Der Experte sagte im Rahmen der Einzelrichterverhandlung, dass an den Maschinen grundsätzlich alle Waffensysteme, die Flugzeugen solcher Größenordnung entsprechen, angebracht werden können. Zu den entsprechenden Umbauten betonten Wieser und sein zweiköpfiges Team, dass sich teils nicht auf rein speziell militärische Verbauung schließen lasse bzw. die Modifikationen für mehrere Zwecke verwendet werden können. Zweifelsfreies Kriegsmaterial stellte der Gutachter nicht fest.

Eine der Maschinen ist laut Anklagebehörde im November 2014 mit dem erklärten Ziel Kenia zunächst nach Malta ausgeführt und mit Zwischenlandungen spätestens im Dezember 2014 zu einem Stützpunkt im Südsudan gebracht worden. Das zweite Flugzeug sei im Juni 2015 direkt nach Bulgarien gegangen, sagte der Staatsanwalt am Donnerstag im Rahmen des Eröffnungsvortrags.

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die letztlich aus ihrer Sicht als Kriegsmaterial einzustufenden Maschinen gewinnbringend und unauffällig außer Landes geschafft werden sollten. Den von der Verteidigung bestrittenen Tatplan vorgeschlagen haben dürfte demnach FSG-Gründer Prince gemeinsam mit dem Fünftangeklagten, einem ausgebildeten Piloten und Berater. Beide fungierten laut Staatsanwalt auch als „Bindeglieder“ zwischen FSG und Airborne.

Nicht nachgewiesen: Flugzeug für Krieg im Südsudan

Die Flugzeuge sollten weiter als Agrarmaschinen deklariert bleiben, da für solche bei der Verbringung über die Staatsgrenze keine Bewilligungspflicht nach dem Kriegsmaterialgesetz besteht, so der Vorwurf. Das tatsächliche Vorhaben sei dabei jedoch stets gewesen, zumindest eine der beiden Maschinen in den Südsudan und somit in ein UNO-Embargo-Land zu bringen – ein Unterfangen, für das man auf regulärem Wege keine Bewilligung erlangt hätte, befindet die Staatsanwaltschaft. Nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte allerdings, dass eines der Flugzeuge für eine der am Bürgerkrieg im Südsudan beteiligten Parteien bestimmt gewesen wäre.

Wess sprach von einem stets durch einen Experten begleiteten, transparenten Exportverfahren. Das 2014 überstellte Flugzeug sei wenige Tage vor dem Start von Beamten des österreichischen Zolls ohne Beanstandungen begutachtet worden. Die letztlich erfolgte Landung in einem Camp der FSG im Südsudan sei technischen Problemen geschuldet gewesen. „Ziel des Fluges war stets Kenia“, so Wess. Die zweite, 2015 nach Bulgarien überstellte Maschine sei dort dann in das zivile Luftfahrtregister aufgenommen worden.

Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft

Als Erstangeklagter gilt jener 53-jährige australische Pilot, der die beiden Maschinen über die österreichische Staatsgrenze geflogen haben soll. Prince wird – ebenso wie zwei Airborne-Geschäftsführer sowie ein weiterer ausgebildeter Pilot, der teils auch als Berater fungierte – als Beteiligter gehandelt. Angelastet wird dem nicht geständigen Quintett ein Verstoß gegen Paragraf 7 Kriegsmaterialgesetz. Im Fall der Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft.

Beantragt wurde von der Staatsanwaltschaft auch die Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen die Airborne Technologies GmbH mit Sitz in Wiener Neustadt. Die Begründung der Anklagebehörde: Die Tat sei von Airborne zu eigenen Gunsten begangen worden, da durch die Umbauten ein Vermögensvorteil erzielt worden sei. Weiters seien eben Bewilligungspflichten hinsichtlich Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial verletzt worden, was bestritten wurde. Oliver Felfernig, Verteidiger der beiden Airborne-Geschäftsführer und Rechtsvertreter des Unternehmens, sprach in seinem Statement den von der Staatsanwaltschaft auf das Tapet gebrachten Tatplan genauer an, der für ihn „reine Fantasie“ sei.

Quintett bekannte sich „nicht schuldig“

Airborne ist Expertin für Spezialanforderungen im Luftfahrtbereich und stattet Fluggeräte mit Sensoren und Überwachungstechnik aus. Prince hatte bis 2018 eine Beteiligung über ein Unternehmenskonstrukt. Die Kontakte des Geschäftsmannes und ehemaligen US-Navy-Seals in weltweite Kriegsgebiete habe Airborne nutzen wollen, um daraus Profit zu schlagen, heißt es. Prince habe „großen Erfahrungsschatz im Bereich von Spezialoperationen in Krisengebieten“, wurde seitens des Staatsanwalts hervorgehoben.

Die fünf gerichtlich unbescholtenen Angeklagten bekannten sich im Einzelrichterverfahren allesamt nicht schuldig. Weitere Ausführungen gab es vorerst nicht, vom Quintett wurde auf eine gemeinsam erarbeitete Gegenausführung verwiesen. „Ich gebe zum aktuellen Zeitpunkt des Verfahrens keine weiteren Statements ab“, betonte Prince. Fortgesetzt wird der Prozess am 14. Dezember. Befragt werden sollen an diesem Tag dann weitere Zeugen.

Die Söldnerfirma Blackwater wurde 1997 von Prince gegründet, der auch bis 2009 Geschäftsführer war. Das Unternehmen war militärischer Dienstleister, der unter anderem US-Truppen im Irak stützte. Mehrere ehemalige Mitarbeiter sollen 2007 für ein Blutbad in Bagdad mit bis zu 17 Toten verantwortlich gewesen sein. Der Vorfall hatte für breite Empörung gesorgt und Blackwater seine Aufträge im Irak gekostet. Unter dem heutigen Firmennamen Academi verbirgt sich das größte private US-amerikanische Sicherheits- und Militärunternehmen.