Gericht

Kinder ertränkt: 37-Jährige wird eingewiesen

Am Montag ist jene Frau vor Gericht gestanden, die im Juli in Absdorf (Bezirk Tulln) ihre beiden Kinder ertränkt haben soll. Die Geschworenen entschieden, dass die Frau in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen wird.

Die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung der Frau in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Laut einem Gutachten leidet die Betroffene an einer psychischen Störung, ähnliche Taten seien wahrscheinlich. Der Verteidigerin Astrid Wagner zufolge soll ihre Mandantin in einem Wahn gehandelt haben.

Die Frau soll ihre Töchter im Alter von sieben Jahren und knapp einem halben Jahr ertränkt haben. Die Tat wurde auf Video aufgezeichnet. Danach soll die Frau mit ihrem Auto gegen einen Baum gefahren sein. Heute könne sie sich „eher vage“ an den Vorfall erinnern, sagte die 37-Jährige. Gefragt, wie sie sich ihre Zukunft vorstelle, meinte sie, sie wolle die Maßnahme durchmachen und sich dann ein neues Leben aufbauen.

Kaum Therapiefortschritte

Die Frau leidet an einer psychotischen Depression, Angststörung sowie Zwangsstörung. „Bisher gab es keine wesentlichen Therapiefortschritte“, sagte der Sachverständige Peter Hofmann. Die 37-Jährige habe eine schwerwiegende nachhaltige Störung. Es sei mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sie in absehbarer Zeit ähnliche Taten setze.

ABD0017_20231204 – ST. P…LTEN – …STERREICH: Prozess um Unterbringungsantrag gegen jene Frau, die im Juli ihre beiden Kinder in Absdorf (Bezirk Tulln) getštet haben soll, am Montag, 4. Dezember 2023, im Landesgericht in St. Pšlten. – FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER
APA/Helmut Fohringer
Die 37-Jährige musste sich am Montag am Landesgericht St. Pölten verantworten

Der Gutachter sprach von einem „sehr seltenen Phänomen“. Eine Psychose bewirke, dass man den Bezug zur Realität verliere, erläuterte er. Die 37-Jährige leide seit rund 15 Jahren an „furchtbaren Zwangsgedanken“ und Ängsten. 2019 sei sie erstmals in psychiatrische Behandlung gekommen. Die Frau habe an einer Depression gelitten und begonnen, alles in Frage zu stellen. „Das Puzzle, in dem sie gelebt hat, hat sich immer mehr vervollständigt“, meinte der Gutachter.

In „kurzer Zeit eskaliert“

Die 37-Jährige habe sich große Sorgen um ihre Töchter gemacht und sich als Versagerin gefühlt. Ihre Medikamente habe sie teilweise nicht genommen, sie sei in einer Tagesklinik behandelt worden. „Das System hat alles aufgeboten, um ihr zu helfen“, sagte der Gutachter. An dem Tag der Tat sei die Möglichkeit der freien Willensbildung nicht mehr gegeben gewesen, die Frau sei nicht zurechnungsfähig gewesen. Ein langer Krankheitsprozess sei „innerhalb kurzer Zeit eskaliert“.

Die Entscheidung der Geschworenen fiel jeweils einstimmig. Die Therapie sei derzeit nur in einer geschlossenen Einrichtung möglich, verwies der vorsitzende Richter auf das Gutachten des Sachverständigen. Der Spruch ist rechtskräftig.

Hilfe im Krisenfall

Berichte über (mögliche) Suizide können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Österreichweit und in den Bundesländern gibt es Anlaufstellen, die Rat und Unterstützung im Krisenfall anbieten. Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 gratis zu erreichen. Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene bietet auch Rat auf Draht unter der Nummer 147, ebenso die psychosozialen Dienste des Landes Niederösterreich.