Chronik

Kind in Hundebox: Anklage wegen versuchten Mordes

Im Fall eines Zwölfjährigen, der von seiner Mutter in eine Hundebox gesperrt und gepeinigt worden sein soll, wirft die Staatsanwaltschaft Krems der Frau unter anderem versuchten Mord vor. Ihr droht im Fall einer Verurteilung eine lebenslange Haftstrafe.

Weitere Anklagepunkte sind Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen und Freiheitsentziehung. Einer mutmaßlichen Komplizin wird fortgesetzte Gewaltausübung angelastet. Die Anklage wurde vor Kurzem eingebracht und ist laut dem Sprecher des Landesgerichts Krems noch nicht rechtswirksam, es läuft also noch die Einspruchsfrist.

Die Mutter bestreitet laut Verteidigerin Astrid Wagner den Vorwurf des versuchten Mordes. Die Mitangeklagte wird sich nicht schuldig bekennen, sagte ihr Rechtsanwalt Sascha Flatz am Montag auf APA-Anfrage. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Gutachten: Beide Frauen zurechnungsfähig, aber gefährlich

Die beiden Frauen befinden sich derzeit in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Die Mutter soll die Tat „unter dem Einfluss einer sich bei ihr entwickelnden schweren Geisteskrankheit begangen“ haben, bei ihrer Komplizin lägen „hoch pathologische“ Tendenzen vor, wie auch die „Krone“ am Wochenende berichtete.

Laut dem psychiatrischen Gutachten sind beide Frauen zurechnungsfähig, aber gefährlich. Weitere Taten seien zu befürchten. Die Staatsanwaltschaft beantragt daher zusätzlich zur Strafe eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum nach Paragraf 21, Absatz 2 Strafgesetzbuch.

Mitangeklagter drohen zehn Jahre Haft

Der Mutter droht im Fall einer Verurteilung wegen versuchten Mordes eine lebenslange Haftstrafe. Die Strafdrohung für die Mitangeklagte wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin beträgt bis zu zehn Jahre.

Die 32-Jährige soll ihren Sohn monatelang bis November 2022 u. a. geschlagen, gefesselt, geknebelt und wiederholt über Stunden in eine Hundebox eingesperrt haben. Zudem soll sie das Kind hungern lassen und trotz seines akut lebensbedrohenden Zustands keine medizinische Hilfe geholt haben. Der Bub hatte am 23. November 2022 nur mehr eine Körpertemperatur von 26,8 Grad und lag im Koma. Eine Sozialarbeiterin soll die Rettung gerufen haben, das Kind wurde in ein Krankenhaus gebracht. Später verbesserte sich sein Gesundheitszustand.

Ermittlungen gegen Ex-Partner eingestellt

Die Mutter wurde im Herbst 2022 festgenommen, Anfang März dann auch ihre 40-jährige mögliche Komplizin. Die Frau soll der 32-Jährigen Anweisungen zur Bestrafung des Kindes gegeben haben. Erhebungen gegen einen Polizisten – laut Medienberichten soll es sich um den Ex-Partner der 40-Jährigen handeln – wurden eingestellt. Im Raum stand, dass er die Frau bei der Verschleierung ihrer Taten unterstützt haben könnte.

Nach Bekanntwerden des Falls wurde Kritik an Behörden laut. Seitens der Kinder- und Jugendhilfe wurde betont, dass eine sofortige Prüfung der internen Abläufe ergeben habe, dass „alle Vorgaben eingehalten wurden“. Eine sechsköpfige Expertengruppe hat im August ihre Arbeit aufgenommen. Die unabhängige Kommission soll laut der niederösterreichischen Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) Rechtsvorschriften, Prozesse und Schnittstellen überprüfen sowie etwaige Verbesserungsvorschläge machen. Ein Abschlussbericht wird für Jänner 2024 erwartet.