Chronik

Josef Fritzl hofft auf bedingte Entlassung

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef Fritzl hofft auf eine bedingte Entlassung. Als ersten Schritt prüft das Gericht nun, ob er vom Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt wird.

Es war einer der größten Kriminalfälle, ein unfassbarer Inzestfall, der um die Welt ging: Josef Fritzl hielt seine Tochter 24 Jahre im Keller seines Hauses in Amstetten gefangen und zeugte sieben Kinder mit ihr. 2008 flog er auf. 2009 wurde der damals 73-Jährige rechtskräftig zu lebenslanger Haft und zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, also in den Maßnahmenvollzug, verurteilt.

Eine bedingte Verlegung aus diesem Maßnahmenvollzug für Fritzl – er hat inzwischen seinen Namen geändert – in den Normalvollzug war bereits in den vergangenen Jahren mehrmals Thema und Gegenstand von juristischen Beurteilungen gewesen. 2022 sprach sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien dagegen aus und stellte die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung fest, nachdem das Landesgericht Krems zuvor anders entschieden hatte.

Gutachten: Keine strafbaren Handlungen zu erwarten

Laut Ferdinand Schuster, dem Sprecher des Landesgerichts Krems, gab es im März 2023 einen neuerlichen Beschluss, der vorsah, dass weiter eine Unterbringung notwendig sei. Dieser sei aber wiederum vom OLG Wien als Rechtsmittelinstanz aufgehoben worden, woraufhin das Kremser Landesgericht im Mai des Vorjahres wieder ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben habe.

Besagte Expertise der Sachverständigen Heidi Kastner machte am Wochenende via „Kronen Zeitung“ die Runde. Attestiert wird Fritzl darin demzufolge, dass von ihm aufgrund von Demenz keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten sind. Hinzu käme ein körperlich angeschlagener Zustand infolge einiger Stürze. Schuster bestätigte auf Anfrage, dass laut dem Gutachten aus psychiatrischer Sicht die medizinischen Unterbringungsvoraussetzungen des Gesetzes nicht mehr vorliegen. Die Erkrankung sorge dafür, dass „Prognosetaten mit schweren Folgen nicht mehr eintreten werden“.

Fritzls ehemaliger Anwalt zu dessen Haft

Josef Fritzls ehemaliger Anwalt Rudi Mayer spricht über die Haft von Fritzl und eine mögliche „Hafterleichterung“ für ihn wegen seiner Demenz.

Antrag auf bedingte Entlassung

Sollte Fritzl in den Normalvollzug verlegt werden, wolle sie einen Antrag auf bedingte Entlassung einbringen, meinte seine Verteidigerin Astrid Wagner. Sie werde dem Gericht dann „ein fertiges Paket“ mit einer Einrichtung präsentieren, in der der Hochbetagte untergebracht werden kann und seine pflegerische Versorgung gewährleistet ist.

Rechtlicher Hintergrund dafür ist, dass für zu lebenslanger Haft Verurteilte im Normalvollzug nach Verbüßung von 15 Jahren erstmals eine bedingte Entlassung beantragt werden kann. Im Fall von Fritzl ist diese Voraussetzung seit 2023 erfüllt.

Fritzl „hat Realitätsverzerrungen“

Fritzl, der Anfang April 89 Jahre alt wird, sei „nicht schwer dement“, habe aber „Realitätsverzerrungen“, sagte Verteidigerin Wagner: „Aus der Vergangenheit weiß er alles. Er weiß auch, was er gestern zu essen bekommen hat.“ Es gebe aber auch Phasen, in denen sich ihr Mandant einbilde, in einer Schlagersendung im Fernsehen aufgetreten zu sein. „Ich denke, 80 Prozent der Bevölkerung im Alter von Josef F. sind in so einem Zustand wie er“, meinte Wagner.

In Krems wird aktuell darauf gewartet, dass der Akt von der Sachverständigen wieder zum Landesgericht zurückgelangt. In der Folge sichtet der Dreiersenat den Inhalt, auch die Staatsanwaltschaft darf sich zum Gutachten äußern. Möglich, aber wenig wahrscheinlich ist laut Schuster, dass es auch eine Anhörung von Fritzl gibt.

Der Dreiersenat fällt letztlich einen schriftlichen Beschluss. Einen möglichen Zeithorizont dafür gebe es aktuell noch nicht, wurde betont. In Bezug auf diese bevorstehende Entscheidung gibt es dann auch wieder für Fritzl bzw. seine Rechtsvertretung sowie für die Staatsanwaltschaft die Beschwerdemöglichkeit beim OLG Wien.