Nahaufnahme des Anzugs eines Bräutigams
Getty Images/iStockphoto/Peopleimages
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Chronik

Verhafteter Bräutigam: Festnahme 13 Mal vereitelt

Im Fall des 26-jährigen Kurden, der am Wochenende bei seiner eigenen Hochzeit in Vösendorf (Bezirk Mödling) verhaftet worden ist, rechtfertigt das Innenministerium jetzt den Zeitpunkt. Man habe zuvor bereits 13 Mal versucht, den Mann festzunehmen, heißt es.

Der Kurde habe 13 vorangegangene Festnahmeversuche durch Untertauchen vereitelt, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), das dem Innenministerium unterstellt ist. Die Schubhaft bleibe ebenso wie die Planung zur Außerlandesbringung des türkischen Staatsbürgers aufrecht.

Generell habe der 26-Jährige behördliche Anordnungen missachtet und sei seiner Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen, fasst das BFA zusammen. Das Asylverfahren sei rechtskräftig negativ abgeschlossen. „Dem BFA war der Eheschließungstermin des Genannten bekannt und daher wurde als einzige Möglichkeit die Vollziehung der Festnahme im Rahmen der Eheschließung im Jänner 2024 gewählt“, wurde betont.

Negativer Asylbescheid im März 2023

Der Einsatz am Standesamt hatte eine umfangreiche juristische Vorgeschichte. Der türkische Staatsbürger hatte im März 2022 einen Asylantrag in Österreich gestellt. Das BFA kam nach einem Ermittlungsverfahren zum Schluss, dass dem 26-Jährigen im Fall der Rückkehr in seine türkische Heimat „keine Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht“. Man erließ im März 2023 einen „vollinhaltlich negativen Bescheid“.

Eine dagegen eingebrachte Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im Juli des Vorjahres abgewiesen. Gegen das Erkenntnis des BVwG erhob der türkische Staatsbürger Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), der die Behandlung ablehnte und an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abtrat. Vom VwGH wurde die außerordentliche Revision im Dezember 2023 zurückgewiesen.

Im Asylverfahren keine Angaben zu geplanter Hochzeit

Die Frist zur freiwilligen Ausreise, der grundsätzlich der Vorzug gegeben werde, habe der 26-Jährige ungenutzt verstreichen lassen, betonte das BFA. Der Mann sei „trotz der Durchführbarkeit der asylrechtlichen Entscheidung bzw. auch nach rechtskräftig negativem Abschluss des Asylverfahrens im Bundesgebiet verblieben“. Zudem sei er an seiner behördlichen Meldeadresse nie angetroffen worden. Im Anschluss an die Festnahme am Samstag wurde die Schubhaft zum Zweck der Sicherung der Abschiebung angeordnet.

Im Rahmen des Asylverfahrens habe der Betroffene „keinerlei Angaben zu seiner beabsichtigten Verehelichung oder einer bestehenden Partnerschaft“ gemacht. „Fest steht auch, dass unrechtmäßig aufhältigen Personen ihr unsicherer Aufenthalt in Österreich klar sein muss und auch, dass eine reine Eheschließung an dem unsicheren Aufenthaltsstatus mit all seinen Konsequenzen nichts ändert.“ Im Asylverfahren und auch nach dessen Abschluss werden Änderungen im Privat- und Familienleben in jedem Verfahrensschritt amtswegig berücksichtigt, wurde unterstrichen.

Anwalt sieht Verhaftung als rechtswidrig

Schauplatz der Festnahme war am Samstagvormittag das Schloss Vösendorf. Während der Trauung und noch vor dem Ja-Wort soll die Standesbeamtin plötzlich den Raum verlassen haben. „Sie hat gesagt, dass sie etwas holen muss. Zurückgekommen ist sie mit zehn, zwölf Männern“, wurde die Braut, eine 40-jährige in Wien lebende Deutsche, vom „Kurier“ zitiert. Der 26-Jährige wurde daraufhin festgenommen – mehr dazu in Bräutigam wurde während Hochzeit verhaftet (noe.ORF.at; 15.1.2024).

Georg Klammer, der Anwalt des Mannes, bezeichnete den Zugriff am Dienstag im Ö1-„Mittagsjournal“ als rechtswidrig. Im Fall einer Abschiebung des 26-Jährigen werde eine Eheschließung in der Türkei samt anschließendem Antrag auf eine Familienzusammenführung in Österreich geplant, kündigte der Jurist an.

Zum Sachverhalt ergänzt er in einer Stellungnahme: „Mitte November 2023 konnte die Polizei Hamza nicht antreffen, sein Onkel erhielt die Mitteilung, dass er sich melden sollte. Hamza ging zur Polizeistation und holte sich ein Schriftstück zur Rückkehrberatung ab. Ein Mitarbeiter der Kanzlei Klammer telefonierte mit dem BFA und das BFA sagte zu, das Ergebnis der Revision abzuwarten. Die Revision wurde am 03.01.2024 negativ erledigt (Zustellung), zehn Tage vor der Eheschließung. Es erfolgte kein Kontakt mehr seitens des BFA. Unwahr sind auch die rechtlichen Ausführungen: Spätestens seit dem EuGH Fall aus dem Jahr 2007 Sahin vs. BMI muss dem BFA klar sein, dass auch ein abgelehnter Asylwerber bei Heirat mit einer EWR-Bürgerin ein sofortiges Aufenthaltsrecht hat.“