Schweine Haltung Zucht Hubmann Behörde
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Landwirtschaft

Feld statt Vollspalten: Kampf um Schweinehaltung

Feld statt Vollspaltboden lautet das Haltungsmotto der beiden Landwirte Andreas und Thomas Hubmann aus Gerersdorf (Bezirk St. Pölten). Die Brüder wollen die Tiere in mobilen Zelten halten. Die Bezirksbehörde lehnte Anträge dazu bisher jedoch ab.

Rund 500 Schweine leben auf einem Feld nahe dem Hof der Familie Hubmann. Die Tiere haben dort jeweils etwa drei Quadratmeter Platz – fast vier Mal so viel wie etwa in Schweineställen vorgeschrieben. „Wir wollten eine Möglichkeit der Schweinehaltung außerhalb eines Vollspaltenstalls. Das ist für uns nicht in Frage gekommen“, sagt Andreas Hubmann.

Im Internet stieß man dann auf diese neue Haltungsform, die es etwa in Deutschland schon gibt. Aus Sicht von Thomas Hubmann könne man damit auch die vielen Kritikpunkte in der aktuellen Schweinezucht entkräften: „Wir haben keine Gülle, da entsteht Kompost, wir haben eine artgerechte Tierhaltung, die Schweine können ihr Artverhalten bei uns völlig ausleben, in der frischen Luft, in der Sonne, können wühlen.“

Vorgaben fehlen

In Österreich gibt es für dieses System aber noch keine klaren Richtlinien, sagt Hubmann. Vor fünf Jahren wollten die Brüder ihr Modell genehmigen lassen. Dort sei man aber „komplett überfordert gewesen, weil der rechtliche Rahmen nicht da ist und es war auch nicht der Wille da, irgendetwas weiterzubringen“.

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In den mobilen Ställen haben die Schweine mehr Platz als vorgeschrieben und können im Boden wühlen

Bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten sieht man das anders. Demnach habe man „Herrn Hubmann bereits vor dem angesprochenen Bausprechtagstermin anhand von ihm vorgelegter Unterlagen mitgeteilt, dass für die von ihm beabsichtigte Schweinehaltung eine wasserrechtliche Bewilligung jedenfalls erforderlich ist“, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber noe.ORF.at.

Gefahr für Grundwasser

Das Problem aus Sicht der Behörde ist die Nitratbelastung durch den Kot der Schweine, die in das Grundwasser gelangen könnte. „Die Behörde sagt, dass diese Menge an Stickstoffen für diese Fläche zu viel wäre“, erklärt Andreas Hubmann. Das sehe man auch ein, allerdings könne diese Fläche nicht für die Düngung gerechnet werden, da die Brüder den Kot der Tiere vom betroffenen Feld entfernen und auf einem anderen Acker als Dünger verwenden wollen.

Bisher gibt es zwar die Freilandhaltung in Österreich, in diesem Fall sind pro Tier gut 700 Quadratmeter Platz vorgeschrieben und der Kot der Tiere bleibt tatsächlich am Feld. Im Fall der Familie Hubmann sei das aber anders, denn nach etwa drei bis vier Monaten, wenn die Schweine geschlachtet werden, wird der Kot samt Stroh entfernt und als Dünger auf anderen Feldern ausgebracht.

Schweinehaltung ist derzeit illegal

Laut Bezirkshauptmannschaft braucht es trotzdem eine wasserrechtliche Bewilligung: „Die bisher vorgelegten Projektunterlagen haben diesen Erfordernissen nicht entsprochen, weshalb der Antrag zurückgewiesen werden musste.“ Ungeachtet dessen habe Hubmann „mit der Umsetzung des Projekts begonnen, obwohl er dafür keine wasserrechtliche Bewilligung erlangt hatte“. Derzeit ist die Haltung also illegal, weshalb es auch einen Räumungsbescheid gibt.

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Nachdem die Schweine zur Schlachtung abgeholt wurden, werden die mobilen Zelte inklusive Stroh und Kot entfernt

Laut Hubmann habe man sämtliche Kritikpunkte entkräftet. Das Problem sei vielmehr, „dass das für die Behörde einfach Neuland ist und hier keiner Verantwortung übernehmen will.“ Denn auch laut einem Privatgutachten der Hubmanns sei „kein Risiko für eine negative Beeinträchtigung der Umwelt zu befürchten“.

„Fehlende Rückendeckung der ÖVP“

Grundsätzlich stoße das Projekt auf große und vor allem erfreuliche Resonanz, sagen die Brüder, auch in der Politik: „Wir haben eigentlich lauter positive Rückmeldungen von den Parteien, einzig von der ÖVP fehlt noch die Rückendeckung.“ Dem Vernehmen nach soll der Bauernbund gegen diese Form sein – was man auf Anfrage scharf zurückweist. Der Fall sei ein offenes Verfahren zwischen Betrieb und Behörde, in das man sich als politische Organisation nicht einmische.

Forscher der Universität für Bodenkultur (BOKU) wollen die Haltung nun gemeinsam mit Betrieben in anderen Bundesländern wissenschaftlich prüfen, auch um die Auswirkungen auf das Grundwasser beurteilen zu können. Auch in diesem Fall muss die Bezirksbehörde zustimmen. Laut der Stellungnahme habe es bisher keine Anfrage gegeben, „im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wolle man aber derartige Projekte gern unterstützen“, heißt es.