Chronik

Raserautos können ab sofort beschlagnahmt werden

Die Polizei hat in Niederösterreich zuletzt mehrmals Raser erwischt. In Deutsch-Wagram (Bezirk Gänserndorf) war ein Lenker etwa mit 87 km/h in einer 30er-Zone unterwegs. Eine Novelle ermöglicht ab sofort, dass Autos von Rasern beschlagnahmt werden können.

Der Raser in Deutsch-Wagram war zuletzt kein Einzelfall. Erst am vergangenen Wochenende wurden zwei Lenker mit eklatant hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen erwischt. Unter anderem wurde ein Wagen mit deutschem Kennzeichen auf der Donauufer Autobahn (A22) im Gemeindegebiet von Leobendorf (Bezirk Korneuburg) gleich zweimal geblitzt – einmal mit 191 km/h und ein weiteres Mal mit 193 km/h. Auf der Südautobahn (A2) wurden zudem bei einem 19-jährigen Probeführerscheinbesitzer 202 km/h gemessen. In beiden Fällen waren höchstens 130 km/h erlaubt.

Viel hätte in diesen Fällen nicht mehr gefehlt, um das Auto gemäß einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beschlagnahmen. Diese Novelle, die am Freitag in Kraft getreten ist, soll massive Geschwindigkeitsübertretungen unterbinden. Ab einer Übertretung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet bzw. mehr als 90 km/h außerhalb von Ortsgebieten kann das Fahrzeug künftig weggenommen und in weiterer Folge sogar versteigert werden. Wer bereits einschlägig vorbestraft ist, etwa weil er an an einem illegalen Autorennen teilgenommen hat, für den gelten noch strengere Grenzen.

ÖAMTC bezweifelt Wirksamkeit der Novelle

Kritik kam zuletzt hingegen vom ÖAMTC, der die Wirksamkeit dieser Maßnahme bezweifelt: „Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“, erklärte ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Zahlreiche Stellungnahmen von Rechtsprofessorinnen und -professoren konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit.

„Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird“, so der ÖAMTC-Experte. Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.